Verordnung Umweltziele
Seit 1. Jänner 2024 gelten neue Bestimmungen in den Verordnungen zu den Umweltzielen und den Klimazielen.
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Im Zusammenhang mit der Taxonomie-Verordnung wurden die Delegierte Verordnungen zu den Umweltzielen und die Überarbeitung der Delegierten Verordnung zu den Klimazielen im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
In diesen Rechtsakten werden technische Bewertungskriterien festgelegt, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs ökologischen Ziele leistet. Außerdem wird anhand dieser Kriterien bestimmt, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem FAQ Dokument zu den technischen Bewertungskriterien zur Verordnung (analog zu den FAQs zu den Klimazielen). Wir halten Sie auf dem Laufenden.