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Versicherungsagenten, Landesgremium

Regierungsprogramm 2025-2029

Österreichs neue Regierung ist im Amt und hat erste Entlastungs- und Sparmaßnahmen, darunter die Abschaffung der Bildungskarenz und Steuervergünstigungen, beschlossen.

Lesedauer: 4 Minuten

25.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Nach langen Regierungsverhandlungen hat Österreich nun eine handlungsfähige Regierung. Die Regierungsmitglieder sind bereits zwei Mal zu einem Ministerrat zusammengetroffen und haben erste Beschlüsse gefasst. Die ersten geplanten Maßnahmen und Entlastungsschritte wurden bereits, nach Vorstellung der Regierungspläne, in einer Sondersitzung im Nationalrat beschlossen. Darunter fallen insbesondere die vorläufige Abschaffung der Bildungskarenz sowie weitere Budgetsanierungsmaßnahmen (Erhöhung Bankenabgabe, Anhebung Wettgebühr und Tabaksteuer, Abschaffung Steuerbegünstigungen für Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeuge, Verlängerung Familienleistungen für ukrainische Vertriebene, Mietenbremse für regulierten Wohnungsmarkt etc.). Der vom Ministerrat beschlossene Mittelstandspaket enthält wichtige Entlastungen für die österreichische Wirtschaft, wie die Erhöhung der Basispauschalierung, die Abschaffung der NoVA für Klein-LKW sowie der Wegfall der Pflicht zur Belegerteilung für Kleinbeträge, die noch umzusetzen sind.

    Das vorgestellte Regierungsprogramm der aktuellen Regierung beinhaltet auch die folgenden eventuell auch für Versicherungsagenten interessanten Punkte:

    Steuern und Finanzen

    • Im Rahmen der Anpassungen und Reformen im Steuersystem soll die motorbezogene Versicherungssteuer auf E-Autos ausgeweitet werden  im Nationalrat beschlossen, in Kraft ab 1. April 2025
    • Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale: Ab 2025 soll die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf 320.000 Euro sowie 13,5 Prozent und ab 2026 auf 420.000 Euro sowie 15 Prozent  angehoben werden im Ministerrat beschlossen, muss noch umgesetzt werden
    • Erhöhung des Gewinnfreibetrages auf 55.000 Euro ab 2027 unter Budgetvorbehalt
    • Erhöhung der Luxustangente in Richtung 65.000 Euro ab 2027: auf 55.000 Euro unter Budgetvorbehalt
    • Ab 2027 werden unter Budgetvorbehalt die Überstunden bzw. Zuschläge steuerlich begünstigt.
    • Steuerfreie MA-Prämie: Einführung einer verbesserten steuerfreien MA-Prämie (bis zu 1.000 Euro - freigestellt, nicht gesatzt), für 2025 und 2026 werden dafür je 125 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung.

    Lohnnebenkosten

    • Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7 Prozent). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der FLAF-Leistungen.
    • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten: Die Bundesregierung bekennt sich zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und setzt sich auf europäischer sowie nationaler Ebene für deren Steigerung – insbesondere im internationalen Vergleich – ein. Dies erfolgt durch eine Schwerpunktsetzung zur Senkung von Energiekosten, Bürokratiekosten sowie Lohnstückkosten insbes. LNK/Arbeitskosten.

    Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben. 

    Einführung eines attraktiven "Arbeiten im Alter"-Modells für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension), in dem das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmer mit 25 Prozent (Abzugssteuer) endbesteuert wird, sowie einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer und folgende Eckpunkte hat:

    • Das Modell hat einen Rahmen von 300 Mio. Euro ab 2026 und 470 Mio. Euro ab 2027.
    • Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur PV und KV; restliche Lohnnebenkosten bleiben gleich.
    • Keine Aufwertung des Pensionskontos.
    • Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären

    Inkrafttreten ab 1. Jänner 2026 und Evaluierung nach zwei Jahren.

    Betriebsübergaben: Österreich ist das Land der Familienunternehmen. Um Betriebsübergaben an die nächste Generation wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1. Jänner 2027 von 7.300 auf 45.000 Euro angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des "Hälftesteuersatzes" das Berufsverbot. 

    Das Thema Entbürokratisierung ist ein eigener Themenbereich im Regierungsprogramm und umfasst die folgenden Punkte:

    • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse sowie zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten.
    • Ein jährlicher Entbürokratisierungsbericht wird gelegt.
    • Die einheitliche Vollziehung von Bundesgesetzen für eine Verbesserung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird forciert.
    • Europäisch und national festgelegte unternehmerische Berichtspflichten, insbesondere für KMU, werden spürbar reduziert
    • Deregulierungsbeauftragter: Zentrale Stelle zur Entbürokratisierung im Staatssekretariat im Außenministerium
    • Weitere Etablierung des Grundsatzes "Beraten statt Strafen" im Bereich unternehmerischer Auflagen.

    Österreich in der Europäischen Union

    • Österreich tritt für eine Überprüfung des gesamten EU-Rechtsbestandes ein im Sinne einer Entbürokratisierung zur Unterstützung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern.
    • Kritische Durchsicht von Berichtspflichten mit dem Ziel, zumindest ein Viertel aller Berichtspflichten abzuschaffen, ohne Verwässerung der EU-Rechtsstandards.
    • Österreich setzt sich auf europäischer Ebene für mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, ein.

    Einheitliche Vollziehung der GewO sicherstellen: Die Bundesregierung bekennt sich zur Gewährleistung der einheitlichen Vollziehung der Gewerbeordnung österreichweit bei allen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten durch Richtlinien bzw. Erlässe des zuständigen Bundesministeriums. Es ist Vorsorge zu treffen, dass ausreichendes und gut geschultes Personal auf Seiten der Behörde zur Verfügung steht.

    Modernisierung Gewerberecht

    • Verbesserung der individuellen Befähigung (digital)
    • Verbesserung der individuellen Skills durch folgende Maßnahmen: Das Zugangsinstrument der "Individuellen Befähigung" soll gestärkt werden. Dazu soll eine Evaluierung der Vollziehungssystematik der individuellen Befähigung erfolgen.
    • Einführung eines bundeseinheitlichen, objektivierten, transparenten und digitalen (KI-unterstützten) Kompetenz-Bewertungssystems.
    • Die Bundesregierung bekennt sich in Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung bei individuellen Befähigungen im Sinne eines effizienten Vollzugs zu einer Verkürzung der Entscheidungsfrist.

    Insgesamt ist es erfreulich, dass vor allem die Forderung der Wirtschaft nach Entbürokratisierung im Regierungsprogramm wiedergegeben wird, nämlich sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene. Dies war und bleibt eine Forderung der Wirtschaftskammer, die in den letzten Jahren stark in den Fokus gerückt ist. 

    Zusätzlich freut die Versicherungsagenten, als regelmäßig familiengeführte Unternehmen, die Maßnahmen zur Erleichterung der Betriebsübergaben, insbesondere die Anhebung des Steuerfreibetrags. Das Durchschnittsalter der Mitglieder ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, weswegen eine Erleichterung der Weitergabe an die nächste Generation äußerst gelegen kommt. 

    Zudem sind viele Versicherungsagenten auf ihren Firmen-Pkw angewiesen. Da die Preissteigerungen der letzten Jahre auch Kfz betroffen haben, ist die Anhebung der Angemessenheitsgrenze für Pkw (Luxustangente) zu begrüßen.

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