Geschützte Firmenwortlaute und Unternehmensbezeichnungen
Bezeichnungen können rechtlich geschützt sein. So sind auch gewisse Firmenwortlaute und Unternehmensbezeichnungen nach § 287 VAG 2016 geschützt. Diese dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden.
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Rechtlich geschützte Bezeichnungen
Um keine rechtlich festgelegten Verwendungen zu missbrauchen, weisen wir Sie hier auf die Kernpunkte hin:
- die Bezeichnungen "Versicherung", "Versicherer" und "Assekuranz" sowie
- jede Übersetzung in einer anderen Sprache und darüber hinaus
- eine Bezeichnung, in der eines dieser Wörter enthalten ist,
grundsätzlich nur Versicherungsunternehmen führen.
Daher ist Versicherungsvermittlern die Führung folgender Firmen- bzw. Unternehmenswortlaute laut FMA und den einschlägigen Kommentaren zum VAG 2016 nicht erlaubt:
- "Versicherungsbüro",
- "Versicherungsdienst",
- "Versicherungskanzlei",
- "Assekuranz GmbH",
- "Insurance GmbH"
- "Versicherei"
- und dgl.,
wenn nicht gleichzeitig der Zusatz "-makler" oder "-agent" (oder sinngleiche Übersetzungen wie etwa "insurance broker" oder "insurance agency") darin aufscheinen. Erlaubt sind nach § 287 VAG 2016 demnach zum Beispiel die Bezeichnungen "Versicherungsmaklerbüro" oder "Versicherungsagenturdienst". Bei Nichteinhaltung droht eine Verwaltungsstrafe.
Die wichtigsten Schritte
- Wenden Sie sich an das Firmenbuchgericht und geben Sie die Änderung bekannt.
- Zeigen Sie den korrigierten Firmenwortlaut der Gewerbebehörde an.
- Informieren Sie alle Versicherer, mit denen Sie in einem Agenturverhältnis stehen.
Bitte prüfen Sie selbstständig Ihre verwendeten Bezeichnungen!