Drei Personen sitzen an Tisch, zwei reichen sich die Hand, im Hintergrund rotes Auto
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Kfz-Haftpflichtversicherung: Änderungen ab 23. Dezember 2023

Bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 wird insbesondere geklärt, dass Unfälle, die bei der gewöhnlichen Nutzung eines Fahrzeugs als Transportmittel, unter anderem auf privaten Grundstücken, verursacht werden, grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

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23.01.2024

Gleichzeitig werden die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten von der Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherungspflicht in Art. 5 der Richtlinie erweitert und für die Verwendung eines Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten festgelegt, dass diese bei Bestehen einer alternativen Versicherung oder Garantie nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.  

Des Weiteren verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, Stellen einzurichten, die für eine zeitnahe Schadensregulierung sorgen, falls das betreffende Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wird.

In Ansehung der Mindestdeckungssummen werden eine einheitliche Überprüfungsklausel mit dem von Eurostat veröffentlichten harmonisierten Verbraucherpreisindex als Richtwert und einheitliche Verfahrensregeln für eine solche Überprüfung festgelegt.  

Darüber hinaus enthält die Richtlinie Vorgaben für eine Harmonisierung der Bescheinigungen des Schadenverlaufs. Einer Überarbeitung wurden auch die Regelungen über die Kontrolle der Haftpflichtversicherung unterzogen. 

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