
Update Werkverkehr 2025
2025 traten neue Regelungen für den Werkverkehr in Kraft, darunter eine verlängerte Mitführpflicht und die Pflicht zur Umrüstung auf den Smart Tacho 2 für grenzüberschreitende Transporte.
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Inhaltsverzeichnis
Seit 2025 gelten für den Werkverkehr folgende Regelungen, die zu beachten sind:
Mitführpflicht 56 statt 28 Tage
Das EU-Mobilitätspaket wurde im österreichischen Kraftfahrgesetz umgesetzt. Seit 31. Dezember 2024 wird sohin die Mitführungsverpflichtung von Schaublättern, EU-Formblatt lenkfreie Tage, Aufzeichnungen und Ausdrucken aus dem Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage auf 56 Tage ausgeweitet. Auch Lenkprotokolle sind seit 31. Dezember 2024 nicht mehr 28, sondern 56 Tage + laufender Tag (mitzuführen).
Pflicht zur Umrüstung auf Smart Tacho 2
Achtung: Grundsätzlich besteht nur eine Umrüstverpflichtung für den grenzüberschreitenden Transport. (Bei rein innerstaatlichen Transporten entfällt daher die Umrüstpflicht). Der Transit des Deutschen Ecks gilt als grenzüberschreitender Transport.
Fahrzeuge, die vor dem 21. August 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden und grenzüberschreitend im Einsatz sind, mussten mit 1. Jänner 2025 umgerüstet werden. Die Fristen für die Umrüstung variieren, abhängig vom aktuell verbauten Gerät.
Nachrüstung Smart Tacho 2 : Übergangsregelung
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine zweimonatige Übergangsfrist zur Nachrüstung des Smart Tacho 2 bis zum 28. Februar 2025 geeinigt. Während dieser Frist werden Transportunternehmen, die ihre Fahrzeuge noch nicht umgerüstet haben, nicht mit Sanktionen belegt. Weitere Detailinformationen dazu finden Sie auf AISÖ Webseite.
Digitaler Tachograph AISÖ - Website - Übergangsregelung