Tabaktrafikanten, Landesgremium
Einspruch AGB Tobaccoland
Gegen die Regelung für Limited Editions/aufgelassene Produkte hat unsere Branche erneut Einspruch bei Tobaccoland erhoben.
Lesedauer: 1 Minute
12.02.2024
Im Oktober 2023 hat Tobaccoland seine neuen AGB übermittelt. Wir haben die uE unzulässigen Regelungen zum Rückkauf beeinsprucht:
- Tabakprodukte, die älter als 6 Monate sind, sollten gar nicht mehr zurückgenommen werden.
- Limited Editions und aufgelassene Produkte sollten schon ein Monat nach Auflassung nicht mehr zurückgenommen werden.
Auf unseren Einspruch wurde die 6-monatige Frist ganz gestrichen. Weil die Regelung für Limited Editions/aufgelassene Produkte unverändert geblieben ist, haben wir nochmals Einspruch erhoben.
Am 23. Jänner 2024 hatten wir hierzu gemeinsam mit Tobaccoland einen Termin im Finanzministerium.
Dort konnten wir Tobaccoland dazu bringen, die Regelung zu Limited Editions ganz zu streichen, bei aufgelassenen Sorten wird Tobaccoland einen elektronischen Newsletter zur Information der Trafiken einrichten.