Sparte Handel

Schwedens Europäische Ratspräsidentschaft – Rückblick zur EU-Steuerpolitik

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Der Ratsvorsitz wird von den EU-Mitgliedstaaten im halbjährlichen Turnus wahrgenommen. Die Mitgliedstaaten, die den Vorsitz innehaben, arbeiten in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz/Trio eng zusammen. Dabei formulieren sie langfristige Ziele und arbeiten ein gemeinsames Programm aus. Die EU-Mitgliedstaaten hatten im Zeitraum von Januar 2022 bis Juni 2023 eine Trioratspräsidentschaft, bestehend aus Frankreich, der Tschechischen Republik und Schweden.

Hier finden Sie einen kurzen Überblick der EU-Steuergesetzgebung im 1. Halbjahr 2023 unter der schwedischen Ratspräsidentschaft:

Die Prioritäten im Bereich der Steuerpolitik lagen auf den Herausforderungen der internationalen Unternehmensbesteuerung, die durch die Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft entstanden sind.

Im Dezember 2022 wurde unter dem tschechischen Vorsitz die Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen und große inländische Gruppen in der EU (Säule 2 des OECD-Konzepts) verabschiedet.

Die Trioratspräsidentschaft setzte sich auch für eine Vereinfachung und Modernisierung der Mehrwertsteuervorschriften der Union ein, um diese besser an die digitalen Technologien anzupassen (ViDA). Hierzu wurde von der Europäischen Kommission ein Richtlinienvorschlag vorgelegt. Die drei Schwerpunkte der sog. ViDA-VO sind:

  • Digitale Berichtspflichten (DRR – Digital Reporting Requirements) inklusive einer verpflichtenden Ausstellung von strukturierten E-Rechnungen
  • Aktualisierung der geltenden Mehrwertsteuervorschriften im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft
  • Ausweitung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung (SVR – Single VAT Registration) für B2C-Lieferungen bzw. verpflichtendes Reverse Charge-System für B2B-Lieferungen

Weitere Schwerpunkte der Gesetzgebung waren die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke und die Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen. Des Weiteren wurde die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie diskutiert, um die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom an die Energie-, Umwelt- und Klimapolitik der EU anzupassen.

Abschließend beschäftigte sich die Ratspräsidentschaft mit der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, insbesondere im Hinblick auf Kryptowerte und E-Geld. Seit 1. Juli 2023 wurde der Turnus durch Spanien übernommen. Der Verlauf dieses Vorsitzes wird u.a. von der Mitte Juli in Spanien durchgeführten Parlamentswahl überschattet, die keine klaren Sieger hervorgebracht hat. Dennoch zeigt sich der spanische Vorsitz ambitioniert und optimistisch, seine Arbeit mit allen Zielsetzungen bis Ende 2023 erfolgreich umzusetzen. 

Weitere interessante Artikel
  • Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
    Kollektivvertrag für Handelsangestellte 2024 – Empfehlung zur Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter
    Weiterlesen