Detailansicht eines Taschenrechners auf dem Holzwürfel mit schwarzen Buchstaben liegen, die den Schriftzug VAT ergeben, Hintergrund verschwommen grün
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Sparte Handel

Rat der Europäischen Union beschließt ViDA-Paket

Modernisierung des Mehrwertsteuersystems nach fast zweijährigen Verhandlungen im Rat beschlossen

Lesedauer: 3 Minuten

22.11.2024

 

Nach fast zweijährigen Verhandlungen wurde am 7. November im ECOFIN das ViDA-Paket ("VAT in the Digital Age" - "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter") beschlossen. Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Mitgliedstaaten. Laut dem 2023 veröffentlichten "VAT Gap Report" gingen den Mitgliedstaaten allein im Jahr 2020 etwa 99 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen verloren, verursacht durch Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, fehlerhafte Steuererhebung oder durch schlechte bzw. ineffiziente Verwaltung ausgelöste Fehler.

Vorrangiges Ziel der Union war es daher beim ViDA-Paket, den Betrug einzudämmen sowie die Digitalisierung voranzutreiben. Außerdem stellen die neuen Regeln einen wichtigen Schritt dar, um die Herausforderungen der Plattformökonomie anzugehen und sollen dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Das ViDA-Paket enthält unter anderem folgende Reformschritte, die schrittweise eingeführt werden:

Erweiterung der Plattformschuldnerschaft ab Juli 2028

Die Regelung im nun beschlossenen Paket weicht in einigen Punkten wesentlich vom vorigen Entwurf ab. Ursprünglich war eine Regelung vorgesehen, durch die Plattformen wie Amazon/Temu für ihre Marktplatzhändler die Umsatzsteuer schulden würden – unabhängig von der Ansässigkeit der Markplatzhändler und von der Wertgrenze der Ware. Derzeit schulden die Plattformen nämlich nur für ihre Marktplatzhändler aus Drittstaaten bis zu einer Wertgrenze von 150 Euro die Umsatzsteuer. 

Lediglich im Bereich für Dienstleistungen der Kurzzeitvermietung von Unterkünften (z.B. Airbnb) und in der Union bewirkte Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße (z.B. Uber) durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle wird die Plattformschuldnerschaft ab Juli 2028 generell eingeführt. Die großen Online-Plattformen wie Temu und Shein sind daher, trotz ihrer großen Auswirkung auf den europäischen Markt und entgegen den Bemühungen der Bundessparte Handel, nicht von der Ausweitung erfasst.

Jedoch ist die Kommission verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2027 auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Informationen einen Bewertungsbericht über das Funktionieren der Plattformschuldnerschaft sowie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag für ihre weitere Verlängerung bzw. Ausweitung des Anwendungsbereiches zu präsentieren. Die Bundessparte Handel wird sich weiterhin für eine effiziente Steuereinhebung einsetzen, die faire Wettbewerbsbedingungen schafft.

Erweiterung One-Stop-Shop ab Juli 2028

Um eine Mehrfachregistrierung in den Mitgliedstaaten zu vermeiden, wurde mit dem One-Stop-Shop ab 1. Juli 2021 eine zentrale Anlaufstelle für die mehrwertsteuerrechtliche Registrierung geschaffen. Die Evaluierung hat jedoch ergeben, dass nicht in allen Fällen das Ziel der Vermeidung der Mehrfachregistrierung erreicht wurde.

In bestimmten Fällen, insbesondere im Online-Handel, wurde eine Registrierungspflicht in einem Mitgliedstaat ausgelöst, sobald das Unternehmen das Produkt in einem anderen Mitgliedstaat gelagert bzw. in ein Fullfilment-Center gesendet hat. Daher sind im jetzt beschlossenen Paket auch Fälle, in denen Unternehmen Bestände in einen anderen Mitgliedstaat verlagern möchten, um diese dort direkt an den Verbraucher zu verkaufen, vom Anwendungsbereich des One-Stop-Shop erfasst.

Die Bundessparte Handel hat sich hier für eine ehestmögliche Ausweitung des One-Stop-Shop eingesetzt, bedauerlicherweise tritt die Regelung jedoch erst mit Juli 2028 in Kraft, bis dahin gilt lediglich die bereits bestehende Erleichterung.  

Einführung der e-Rechnung im B2B ab Juli 2030

Durch das ViDA-Paket kommt es auch zu einer Neuerung im Bereich der Rechnungsstellung. Die e-Rechnung wird ab Juli 2030 für B2B-Umsätze Standard innerhalb der EU, während die Papierrechnung nur mehr die Ausnahme darstellt. Die e-Rechnung ist 10 Tage ab Leistungsdatum auszustellen, die Meldung durch den Leistungsempfänger hat spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Auch Sammelrechnungen sind weiterhin mit gewissen Einschränkungen möglich.

Generelles Reverse-Charge-System im B2B-Bereich ab Juli 2028

Das ViDA-Paket nimmt auch Anpassungen am Reverse-Charge-Verfahren für Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen vor. Nach diesem Verfahren ist der Käufer anstelle des Lieferanten für die Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich, wenn der Lieferant nicht in dem Land ansässig ist, in dem die Mehrwertsteuer fällig wird. War diese Regelung zuvor in einigen Fällen anwendbar, hat der Rat nun das Reverse-Charge-Verfahren generell für B2B-Transaktionen in der gesamten EU verbindlich gemacht.

Da die Richtlinie und die Verordnung Gegenstand eines besonderen Gesetzgebungsverfahren sind, ist im Rat Einstimmigkeit erforderlich. Auch das Europäische Parlament muss erneut zu dem vereinbarten Text konsultiert werden, da der Rat wesentliche Änderungen vorgenommen hat. Nachdem der Rat die Regelungen angenommen hat, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten in Kraft.

Nähere Informationen zum ViDA-Paket:

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