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Sparte Handel

Neue Verpackungsverordnung

Im September 2023 wurden Neuerungen in der Verpackungsverordnung veröffentlicht.

Lesedauer: 1 Minute

06.11.2023

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Verpackungsverordnung 2014 geändert wird (Verpackungsverordnung-Novelle 2023) wurde am 25. September 2023 im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 284/2023 kundgemacht. Am 26. September 2023 ist sie in Kraft getreten. 

Inhaltlich enthält sie folgende Neuheiten: 

  • Festlegung der Ausnahme der Teilnahmepflicht von bepfandeten Verpackungen an einem Sammel- und Verwertungssystems, da diese der EinwegpfandVO unterliegen (§ 6a)
  • Festlegung, dass ausländische Unternehmen, insbesondere Versandhändler, am Pfandsystem durch Benennung eines österreichischen Bevollmächtigten teilnehmen
  • Des Weiteren erfolgen Klarstellungen bezüglich Meldeverpflichtungen sowie die Einführung neuer Meldeverpflichtungen aufgrund von EU-Vorgaben.
  • Abgeltung der Transportkosten bezüglich getrennt erfasster gewerblicher Verpackungen (§ 14 a Abs 3) soll auf Basis eines von der Verpackungskoordinierungsstelle beauftragten Gutachtens erfolgen.

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