Handel mit Mode und Freizeitartikeln, Landesgremium

Wertverlust saisonaler Waren im Rahmen des Fixkostenzuschusses

Handlungsanleitung zur Antragstellung und Webinare

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Der Wertverlust saisonaler Waren (die "Entmodung") im Rahmen der COVID 19 bedingten Unternehmensschließungen stellt unsere Branchen vor große Herausforderungen. Gemeinsam mit Experten ist es dem Bundesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln gelungen, ein Modell zu entwickeln, welches die Bedürfnisse unserer Branchen im Rahmen des Fixkostenzuschusses abdeckt.

Eine Handlungsanleitung zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss zum Wertverlust der saisonalen Waren finden Sie im Downloadbereich.

Diese Handlungsanleitung bietet eine Basisinformation, das Modell ist individuell auf das jeweilige Unternehmen gemeinsam mit dem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder dem Bilanzbuchhalter umzulegen.

Webinar „Saisonale Ware im Lichte des Fixkostenzuschusses“


Hinweis 1:
Das Webinar sowie die ppt-Präsentationen basieren auf der Version der FAQs zum Fixkostenzuschuss vom 21.7.2020. In die Handlungsanleitung wurden die FAQs Neu mit Stand 1.10.2020 eingearbeitet. Das Webinar und die ppt-Präsentationen sind inhaltlich grundsätzlich korrekt, mit den FAQs vom 1.10.2020 wurden vor allem Klarstellungen in unserem Sinne erreicht.

Hinweis 2:
Seit dem 19. November 2020 sind nur noch Anträge für die 3. Tranche möglich. Falls der Antrag für die Frühjahrs-/Sommersaison 2020 noch nicht gestellt wurde, so kann ein gemeinsamer Antrag mit der Herbst-/Wintersaison 2020/21 gestellt werden.


Wichtige Informationen zur Antragstellung des Fixkostenzuschusses erhalten Sie von unseren Experten

  • Mag. Georg Steinkellner (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) sowie
  • Mag. Peter Voithofer (Wirtschaftsforscher und Unternehmensberater)

Präsentationen zum Webinar 

Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten – Schwerpunkt saisonale Ware
Mag. Georg Steinkellner

Wertverlust saisonaler Ware
Mag. Peter Voithofer

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