Person mit Brille und Bart justiert Speiche eines Fahrrads, im Hintergrund verschwommen Werkstatt
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Handel mit Mode und Freizeitartikeln, Landesgremium

Reparaturbonus für Fahrräder erweitert

Die Förderaktion wurde neben E-Bikes nun auch auf alle gängigen Fahrräder ohne Elektroantrieb ausgeweitet. Förderbar sind nun auch Service und Wartung.

Lesedauer: 1 Minute

13.08.2024

Als gängige Fahrräder ohne Elektroantrieb zählen unter anderem Lastenräder, Rennräder, Mountainbikes sowie Fahrradanhänger.  

Start der zusätzlichen Förderschiene ist der 16. September 2024. Für die Förderung stehen 50 Mio. Euro Fördergeld aus Bundesmitteln zur Verfügung. Bons können so lange erstellt werden, wie Förderungsmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31. März 2026. 

Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändlern eingelöst werden. Denn viele Händler haben keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik und dürften daher nur einfache Reparaturen durchführen, nicht aber zum Beispiel eine Scheibenbremse wechseln. Wir werden diese Thematik in Ihrem Interesse weiterverfolgen.   

Wenn Sie neu als Fahrradbetrieb ab dem 16. September am Reparaturbonus teilnehmen wollen, können Sie sich bereits jetzt anmelden!

Zur Anmeldung

Sind Sie bereits als Reparaturbetrieb für E-Bikes registriert? Offen ist  derzeit, ob eine Neuregistratur bzw. Ergänzung der bisherigen Anmeldung erforderlich ist. Für diese und weitere Fragen bereitet das Bundesgremium eine Anfrage an das Klimaschutz-Ministerium vor. Wir werden Sie zeitgerecht informieren.