Textilhandel
Abfallrecht: Branchenlösungen und Berechnungshilfen für Textil- und Bekleidungshandel
Berechnungshilfen mit und ohne Berücksichtigung der VerpackungsabgrenzungsV-Novelle 2016 ("GVM 2016")
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06.10.2023
Grundsätzlich gelten die Branchenlösungen/Berechnungshilfen für den Textil- und Bekleidungshandel auch nach Inkrafttreten der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle 2016 ("GVM 2016").
Für die Abrechnung 2015 bestand die Wahlmöglichkeit nach der Berechnungshilfe "alt" (ohne Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle) oder nach der Berechnungshilfe "neu" (mit Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle) abzurechnen.
Es ist die gesamte Abrechnung entweder nach der Berechnungshilfe "alt" oder "neu" durchzuführen! Ab 2016 ist mit der Berechnungshilfe "neu" abzurechnen.