ÖWAV-Kurs: Meldung von Abfallbilanzen und elektronische Aufzeichnungen
Am 28. Februar 2024 erfahren Sie in Innsbruck alles über die Abfallbilanzverordnung - von der grundsätzlichen Strukturierung betriebsspezifischer Stammdaten bis zur jährlichen Meldung einer Abfallbilanz.
Lesedauer: 1 Minute
Kursziel
In der Abfallbilanzverordnung (BGBl. II Nr. 497/2008) werden Art und Umfang der elektronischen Aufzeichnungen und deren Übermittlung an die zuständige Behörde geregelt. Abfallsammler:nnen oder -behandler:innen sind demnach verpflichtet, laufend Aufzeichnungen zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen elektronisch zu führen.
Dieser Kurs vermittelt den Teilnehmer:innen die wichtigsten Vorgaben und Inhalte, von der grundsätzlichen Strukturierung der betriebsspezifischen Stammdaten über die laufenden elektronischen Aufzeichnungen bis zur jährlichen Meldung einer Abfallbilanz.
Neben einer rechtlichen und fachlichen Einführung werden insbesondere konkrete Buchungsbeispiele aus der Praxis der Teilnehmer:innen erläutert und anhand der Freeware eADok abgebildet.
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen von abfallbilanzpflichtigen Unternehmen, wie
- Abfallsammler:innen und -behandler:innen,
- kommunale Abfallverbände und Gemeinden,
die mit laufenden Aufzeichnungen, Meldewesen und Stammdatenpflege beschäftigt sind. Die Kenntnis der organisatorischen und rechtlichen Struktur im eigenen Unternehmen ist Voraussetzung, um die Schulungsinhalte in die Praxis des Unternehmens einbringen zu können.