Sparte Handel

Instant Payments

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10.11.2023

Am 7. November 2023 hat sich die EU auf die Instant Payments Regulation geeinigt, mit der die SEPA-Verordnung überarbeitet werden soll. Zahlungsdienstleister (PSP) wie Banken, die Euro-Zahlungen anbieten, werden demnach verpflichtet, solche Instant Payments anzubieten. Instant Payments sind Überweisungen von Konto zu Konto.

Ein Kartensystemunternehmen (z.B. Mastercard/Visa) wird für die Transkation nicht benötigt. Ziel ist es, dass Zahlungen innerhalb von Sekunden (10-Sekunden-Regel) von einer Bank an eine andere Bank ausgeführt werden können, auch wenn sich die beiden Banken nicht im selben Land befinden und nicht zur selben Bankengruppe gehören. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitgliedstaaten, in denen der Euro nicht die Landeswährung ist, und aber bereits reguläre Transaktionen in Euro angeboten werden.

Die Instant-Payment Regulation sieht eine Gebührenregulierung vor: Die Kosten für Zahler und Zahlungsempfänger (= Händler) dürfen nicht höher sein als bei einer normalen Überweisung.

Wie sieht die Infrastruktur für Instant Payments aus?

Die Vorteile dieser Änderungen werden sichtbar, wenn PSPs auch Lösungen am Point of Sale für Überweisungen von Konto zu Konto anbieten und damit Instant Payments für alle zugänglich werden.

Was sind die nächsten Schritte?

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text noch formell bestätigen, bevor er als endgültig gilt. Die Rechtstexte müssen dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und werden voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten.

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