Hintere Ansicht eines weißen Autos mit einer Box auf dem Dach, das auf der linken Spur einer Autobahn fährt. Vor dem Auto sind viele weitere Autos. Im Hintergrund sind schneebedeckte Berge, grüne Wiesen und Wald.
© AlexGo | stock.adobe.com
Fahrzeughandel, Landesgremium

Neue Berechnungsmethodik der NoVA

Aufgrund der ab 2025 weiter verschärften Berechnungsmethode der NoVA werden viele Neufahrzeuge teilweise deutlich teurer. Grundsätzlich gilt: Je höher der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs, desto höher sind die Kosten bei der erstmaligen Zulassung in Österreich.

Lesedauer: 1 Minute

10.01.2025

Wir möchten Sie über die Änderungen informieren, die seit dem 1. Jänner 2025 in Bezug auf die Berechnung der NoVA in Kraft treten:

  1. Fahrzeugklasse M1: Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt der CO2-Abzugsbetrag für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 in Höhe von 97 g/km bestehen. Ab dem 01.01.2025 verringert sich dieser Abzugsbetrag auf 94 g/km.
  2. Fahrzeugklasse N1: Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt der CO2-Abzugsbetrag für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 in Höhe von 150 g/km unverändert. Seit dem 1. Jänner 2025 verringert sicher dieser Abzugsbetrag auf 147 g/km.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Überschreitung eines bestimmten CO2 -Grenzwerts zusätzlich ein CO2-Malus fällig wird:

  • Fahrzeugklasse M1: EUR 80,- je Gramm über 155 g/km
  • Fahrzeugklasse N1: EUR 80,- je Gramm über 208 g/km

Berechnungsformel NoVA-Steuersatz:

CO2-Emissionswert (g/km) minus CO2-Abzugsbetrag (g/km)] dividiert durch 5

Die so errechnete Steuer ist um einen Abzugsposten in Höhe von 350 Euro (Abzugsbetrag) zu vermindern.

Weitere interessante Artikel