
Fahrzeughandel, Landesgremium
Neue Berechnungsmethodik der NoVA
Aufgrund der ab 2025 weiter verschärften Berechnungsmethode der NoVA werden viele Neufahrzeuge teilweise deutlich teurer. Grundsätzlich gilt: Je höher der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs, desto höher sind die Kosten bei der erstmaligen Zulassung in Österreich.
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10.01.2025
Inhaltsverzeichnis
Wir möchten Sie über die Änderungen informieren, die seit dem 1. Jänner 2025 in Bezug auf die Berechnung der NoVA in Kraft treten:
- Fahrzeugklasse M1: Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt der CO2-Abzugsbetrag für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 in Höhe von 97 g/km bestehen. Ab dem 01.01.2025 verringert sich dieser Abzugsbetrag auf 94 g/km.
- Fahrzeugklasse N1: Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt der CO2-Abzugsbetrag für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 in Höhe von 150 g/km unverändert. Seit dem 1. Jänner 2025 verringert sicher dieser Abzugsbetrag auf 147 g/km.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Überschreitung eines bestimmten CO2 -Grenzwerts zusätzlich ein CO2-Malus fällig wird:
- Fahrzeugklasse M1: EUR 80,- je Gramm über 155 g/km
- Fahrzeugklasse N1: EUR 80,- je Gramm über 208 g/km
Berechnungsformel NoVA-Steuersatz:
CO2-Emissionswert (g/km) minus CO2-Abzugsbetrag (g/km)] dividiert durch 5
Die so errechnete Steuer ist um einen Abzugsposten in Höhe von 350 Euro (Abzugsbetrag) zu vermindern.