Miniatureinkaufswagen auf Holzuntergrund platziert, im Hintergrund verschwommen Paragrafzeichen und Buch mit Richterhammer
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Sparte Handel

Europäische Kommission führt Ermittlungsverfahren gegen Temu

Bundessparte Handel unterstützt die Maßnahmen der Europäischen Kommission

Lesedauer: 1 Minute

22.11.2024

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2024 ein Ermittlungsverfahren gegen "Temu" eingeleitet. Gegenstand der Ermittlungen ist u.a., ob  "Temu" ausreichend Maßnahmen gegen den Verkauf illegaler Produkte setzt und ob ausreichend Vorkehrungen getroffen wurden, um zu verhindern, dass gesperrte chinesische Händler wieder auf "Temu" tätig werden können.

Rechtsgrundlage dieses Verfahrens ist der Digital Service Act, einem europäischen Rechtsakt, welcher ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld fördern und das Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen soll.

Dieser Digital Service Act bietet für die Europäische Kommission zahlreiche Ermittlungsbefugnisse; andererseits stehen den betroffenen Unternehmen auch entsprechende Verteidigungsrechte zur Verfügung. Eine Frist, binnen deren ein solches Ermittlungsverfahren abzuschließen ist, sieht der Digital Service Act nicht vor.

Die Bundessparte Handel unterstützt die Maßnahmen der Europäischen Kommission gegen die Online-Plattform "Temu". Allerdings muss die Europäische Kommission berücksichtigen, dass die zu prüfenden Verdachtsfälle erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, insbesondere der österreichischen Handelsunternehmen, haben (können).

Die Bundessparte Handel fordert daher eine effiziente und rasche Erledigung des gegen "Temu" geführten Ermittlungsverfahrens; potentielle Verfahrensverzögerungen sind tunlichst hintanzuhalten. Nur dadurch kann auch das Funktionieren des Binnenmarktes sichergestellt werden. Die Europäische Kommission möge diese Punkte entsprechend berücksichtigen.