Energieeffizienzgesetz: Meldung bis 30. Juni 2024
Vergessen Sie nicht die Meldung der abgesetzten Menge von 2023 bis 30. Juni 2024 einzureichen!
Lesedauer: 1 Minute
Wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß § 60 Abs 2 EEffG Energielieferant:innen, die mehr als 25 GWh (entspricht ca. 2,5 Mio l Diesel bzw. 2,9 Mio l Benzin) an Endverbraucher:innen in Österreich im Bemessungsjahr an Endenergie abgesetzt haben, der E-Control die abgesetzte Menge zum 30. Juni des Folgejahres zu melden haben. Die an Haushalte abgesetzte Menge an Endenergie ist gesondert anzugeben, soweit diese Daten technisch oder wirtschaftlich machbar erhoben werden können.
Hierzu steht ab sofort der erste Teil der elektronischen Meldeplattform für Meldungen nach dem EEffG, idF BGBl. I Nr. 29/2024, zur Verfügung. Die elektronische Meldeplattform ist die sichere Kommunikationsschnittstelle von den Marktteilnehmer:innen zur E-Control für verschiedene Meldungen nach dem EEffG. Zugriff erhalten Sie über das Unternehmensserviceportal (USP). Mit dem ersten Teil der elektronischen Meldeplattform wird der Energieabsatz gemäß § 60 Abs 2 EEffG erfasst.
Geplante Abfragen für die Energieabsatzmeldung Die Energieeffizienz-Monitoringstelle bietet einen Informationsdienst an, mit dem die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz verbreitet werden.Eine Anmeldung unter