Neue Förderung für Stromspeicher!
Betroffen sind Neuerrichtung sowie Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie.
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Da der Kauf von Speichern ohne den Erwerb von Modulen nicht unter die Umsatzsteuer-Befreiung von PV-Anlagen fällt, stellt diese Förderung eine dringend notwendige Ergänzung dar, die wir wiederholt an allen relevanten Stellen – wie etwa auch dem BMK – eingefordert haben. Mit dieser Forderung sollten viele Kundenanfragen, die sich ausschließlich auf den Kauf von Speichern bezogen haben, nun zur Zufriedenheit der Kundschaft beantwortet werden können.
Diese Förderaktion zielt auf die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ab. Die Speicheranlagen müssen mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen haben. Das Programm fördert Projekte die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingereicht werden können.
Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit auch informieren, dass wir an einem Termin im Finanzministerium teilgenommen haben, bei welchem wir nochmals die Herausforderungen der Händler sowie die aktuellen Probleme und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen deponiert haben. Es werden weiters Ergänzungen in den FAQ zu technischen Fragen erfolgen. Klargestellt wird, dass unter "Installation von PV-Modulen" auch AC-seitige Arbeiten und Installationen zu verstehen sind, die für den sicheren Betrieb der Photovoltaikanlage jedenfalls erforderlich sind. Weiters wird bei der Speicherkapazität auf die Nettokapazitäten abgestellt.