Mehrere unterschiedlich hohe Münzstapel der Größe nach aufsteigend nebeneinander positioniert, darüber jeweils weiße Prozentzeichen, schräger Strich mit links und rechts versetzter 0, sowie Pfeil der über den Stapeln nach oben deutet
© RerF | stock.adobe.com
Sparte Handel

Einigung über die Rückerstattung der kalten Progression

Die Anpassung der Tarifstufen zur Rückerstattung der kalten Progression erfolgt nur zu zwei Drittel automatisch. Über die Verteilung des letzten Drittels hat sich die Regierung nun geeinigt.

Lesedauer: 1 Minute

09.07.2024

Die sogenannte kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahler:innen im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen.

Die Rückerstattung im Überblick 

Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab 1 Million Euro) werden um knapp vier Prozent angehoben.

Die Tarifstufen ab 2025:

  • 1. Tarifstufe:  13.308 Euro
  • 2. Tarifstufe:  21.617 Euro
  • 3. Tarifstufe:  35.836 Euro
  • 4. Tarifstufe:  69.166 Euro
  • 5. Tarifstufe: 103.072 Euro 

Angehoben wird auch das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder - auf künftig einheitlich 50 Cent pro Kilometer. Wer die Öffis nutzt, erhält für die ersten 50 Kilometer 50 Cent.

Die Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen künftig bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro), das Nächtigungsgeld steigt von 15 auf 17 Euro. 

Außerdem wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (derzeit 35.000 Euro) angehoben. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt. 

Für Alleinverdienende sowie erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen kommt ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages in Höhe von 60 Euro pro Monat und Kind.

Neugeregelt wird auch der Sachbezug für Dienstwohnungen. Die Regierung erhöht die sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 m², Gemeinschaftsräume sollen künftig nicht mehr jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet werden, sondern aliquot.

Weitere interessante Artikel