Bericht des Europäischen Rechnungshofs zu digitalen Zahlungen in der EU
Sonderbericht veröffentlicht: Zahlungen werden sicherer, schneller und günstiger, doch gibt es noch Lücken
Lesedauer: 1 Minute
Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat kürzlich einen Bericht zu digitalen Zahlungen in der EU veröffentlicht. Grundsätzlich sieht er in der Haltung der EU einen positiven Beitrag zur Verbesserung des digitalen Zahlungsverkehrs. Allerdings sehen die Prüfer auch Verbesserungsbedarf bei der Festlegung von Preisen und beim Austausch von Kontodaten. Zum einen ist keine regelmäßige Überprüfung der Preisinterventionen insbesondere bei Kartengebühren vorgesehen, zum anderen kann der kostenlose Austausch von Kontodaten falsche Anreize setzen, wenn es darum geht, im Rahmen des sogenannten Open Banking in der EU hochwertige Dienstleistungen zu erbringen
Interessant für Händler sind insbesondere folgende Punkte des Berichts:
- Unklare Kriterien zur Bewertung von Preisinterventionen und das Fehlen einer regelmäßigen Überprüfung
Die EU-Preisinterventionen im digitalen Zahlungsverkehr, wie Obergrenzen für die Interchange-Gebühr und das Verbot von Aufschlägen, sollen faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Die Prüfer bemängeln jedoch, dass in den Regelungen keine klaren Kriterien für die Rechtfertigung und Dauer dieser Eingriffe festgelegt sind und regelmäßige Überprüfungen fehlen. In einigen Fällen konnte die Europäische Kommission nicht nachweisen, dass die Vorteile für Verbraucher die negativen Auswirkungen überwiegen. Schlecht gestaltete Preisinterventionen könnten zudem Zahlungsdienstleister unwirtschaftlich machen und Marktverzerrungen verursachen, was wiederum Händler und auch Verbraucher negativ beeinflussen könnte. - Zuschlagverbote sollten nicht automatisch weitergeführt werden
Das Aufschlagsverbot verbietet es Zahlungsempfängern wie Händlern, bei Kartentransaktionen, die der Obergrenze für Interbankenentgelte unterliegen, und bei Transaktionen Aufschläge zu berechnen. Das bedeutet, dass der Händler die Kosten der Kartenzahlung nicht auf den Kunden überwälzen darf. Dieses Verbot wurde mit der PSD2 (Zahlungsdiensterichtlinie) eingeführt, der Rechnungshof kritisiert allerdings, dass die Gründe für die Einführung nicht ausreichend durch Nachweise gestützt werden, weshalb ein derartiges Verbot überdacht werden müsse.
Derzeit ist nur die Interchange-Gebühr gesetzlich geregelt, was zu einer wesentlichen Erhöhung der anderen Gebühren geführt hat. Auch das Aufschlagsverbot führt zu einem erhöhten Kostenaufwand für den Händler, da eine individuelle Kostenweitergabe nicht möglich ist und dadurch auch für den Kostenverursacher/dem Karteninhaber kein Anreiz zu kostensparendem Verhalten gegeben werden kann. Dieses Verbot ist daher dringend zu hinterfragen, was auch die Auswertung des ERH-Berichts bestätigt.
Der Bericht des ERH hat Verbesserungsbedarf im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs in der EU aufgezeigt. Er bildet allerdings nur eine Empfehlung und keine Handlungsverpflichtung für die Kommission. Wie diese mit den Ergebnissen umgehen wird und ob es Auswirkungen gibt, bleibt abzuwarten.