

Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium
News für den Kärntner Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
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Lesedauer: 1 Minute
Neues im Bundesgesetzblatt
Aktuelle Kundmachungen im Bundesgesetzblatt:
- Änderung der Anlage der Bevorratungsverordnung: In der Liste wurden Aktualisierungen zu Produkten, die nicht mehr zugelassen oder vermarktet werden, und Produkten mit den beiden Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen vorgenommen.
- Änderung der Blutspendeverordnung: Die Verordnung legt neue Kriterien zur Beurteilung von Spendern fest und der Anpassung an die 20. Ausgabe des EDQM Blood Guides. Die Änderungen treten mit 1. Juni 2025 in Kraft.
- Änderung BASG-Gebührentarif: Enthalten ist nun unter Abschnitt XVII. die Meldungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 der Verordnung betreffend die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten. Die Gebühr beträgt EUR 590,-.
Die geänderte Anlage tritt mit Inkrafttreten der Verordnung in Kraft (21. April 2025).
Diese Gebührenverordnung findet Anwendung auf alle Eingaben, die seit dem 1. März 2025 beim BASG eingegangen sind.
Fördertopf ist leer
Die Mittel für die Umsetzungsförderung im Rahmen von KMU.DIGITAL 4.0 sind für dieses Jahr vollständig vergeben. Neue Anträge sind daher nicht mehr möglich. Für ökologisch nachhaltige Transformationsprojekte können weiterhin Förderanträge über die Schiene KMU.DIGITAL & GREEN gestellt werden.
Stand: 31.03.2025