Agrarhandel, Landesgremium
Schankgefäße und Umfüllmaße
Lesen Sie über die Details der neuen Anforderungen an die Ausschankgefäße.
Lesedauer: 1 Minute
25.10.2023
Wir haben für Sie die Klarstellung seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) bezüglich der Anforderungen an die Ausschankgefäße. An der bisherigen Rechtslage ändert sich dadurch nichts: Der Ausschank (also die Übergabe) an Konsument:innen hat in Behältnissen zu erfolgen, aus welchen die Konsument:innen die ihnen abgegebene Flüssigkeitsmenge klar ablesen können. Die Übergabe des Getränks hat daher entweder in einem Schankgefäß (z.B. Weinglas mit Füllstrich) oder mit einem separaten Krug oder dergleichen mit Füllstrich zu erfolgen.
Zur Klarstellung des Bundesministeriums