Nahversorgerbonus 2023
Der Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger und Lebensmittelverarbeiter soll auch 2023 die Situation in Kärntner Gemeinden erhalten und verbessern.
Lesedauer: 1 Minute
Unterstützt werden Unternehmen
- mit einem Grund- bzw. Vollsortiment (Lebensmittel des täglichen Bedarfs),
- die an einem Standort in einer Kärntner Gemeinde eine Betriebsstätte betreiben,
- hier maximal zehn Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalent) haben sowie
- am unterstützten Standort einen Jahresumsatz (vorangegangenes Kalenderjahr) von höchstens 1 Millioneinhunderttausend Euro (1.100.000) netto aufweisen.
Der Entlastungsbonus stellt eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung dar und beträgt 2.000 Euro pro Betrieb. Der Regionalitätsbonus in Form von Marketingleistungen des Vereins Kärntner Agrarmarketing – Genussland Kärnten beträgt 1.000 Euro pro Betrieb.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular per Mail an info@genusslandkaernten.at, per Fax an 0463 503655 40 oder per Post an Verein Kärntner Agrarmarketing, Messeplatz 1, 9020 Klagenfurt.
Forderung
Der Nahversorgerbonus wurde für das Jahr 2023 wieder beschlossen, dennoch ist die derzeitige Fördersituation für die Kärntner Nahversorgung verbesserungswürdig, wenn man die Fördersituation in den anderen Bundesländern miteinbezieht.
Das Landesgremium vertritt die Interessen der regionalen Nahversorgung und fordert dazu eine bessere Unterstützung seitens des Landes Kärnten. Ein entsprechendes Forderungspapier für die Kärntner Nahversorger ist in Ausarbeitung und wird der Regierung im Zuge der bevorstehenden Landtagswahlen übermittelt.