Agrarhandel, Landesgremium
Infos zum AMA-Tiertransport
Ab April 2024 ist die vertragliche Einbindung der Tiertransporteure in die AMA-Tiertransport-Richtlinie Voraussetzung dafür, dass am Schlachtbetrieb angelieferte AMA-Tiere auch als AMA-Gütesiegel klassifiziert werden dürfen.
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14.03.2024
Ab 1. April 2024 werden die Daten der Transporteure und deren Teilnahme am AMA- Gütesiegel über den Klassifizierungsdienst abgefragt.
Alle Transporteure, die Tiere ab dem 1. April 2024 zu einem Schlachtbetrieb bringen, müssen an der AMA-Tiertransport-Richtlinie teilnehmen, damit das Tier/ Fleisch im Zuge der Klassifizierung den AMA-Gütesiegel-Status beibehält.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der AMA Marketing GesmbH. zur Verfügung:
Richard Stockinger - Tel.: +43 50 3151- 4949
DI Georg Urban – Tel.: +43 50 3151 - 4493