Agrarhandel, Landesgremium
Neue Infos zur Tiertransportverordnung
Die neue Tiertransportverordnung bringt entscheidende Änderungen, darunter Ausnahmen für Geflügel und Anforderungen an Langstreckentransporte.
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07.10.2024
- Geflügeltransporte sind ausgenommen.
- Montierte Tränken sind nur bei Langstreckentransporten (>9 Stunden) verpflichtend. Der Transporteur muss die Tiere beurteilen und bei Dehydrierung Wasser geben können.
- §3 gilt nur für lange Transporte. Für kurze Transporte mit nicht entwöhnten Kälbern/Ferkeln/Zicklein/Lämmern sind Langstreckenfahrzeuge erforderlich. Umbauten müssen bis zum 01.07.2025 erfolgen.
- Ausnahmen gelten für Transporte zum nächstgelegenen Schlachthof, Alm- und Weideflächen im Ausland sowie für Orte, wo Tiere länger als 30 Tage gehalten werden.
- Kälber sind bis zu 6 Monaten alt.
- Temperaturvorgaben für lange Transporte: 5-30°C im Transportraum. Bei Außentemperaturen unter 5°C müssen Lüftungsschlitze geschlossen werden; über 30°C sind nächtliche Transporte empfohlen. Die Höhenangaben beziehen sich auf die Ladefläche.