Online Content Creator
Bloggen, Influencer, Instagram, Youtube & Gaming
Lesedauer: 5 Minuten
Neue Wege der online Selbstständigkeit - Muss ich ein Gewerbe anmelden? Was ist noch zu beachten?
Du bist Online Content Creator, das heißt,
- du verdienst Geld
- oder erhältst regelmäßig Werbegeschenke bzw. PR-Samples
- mit deinem eigenen Blog und/oder
- auf sozialen Medien wie Instagram, Facebook, TikTok und/oder
- mit einem Youtube-Kanal und/oder
- Gaming auf Twitch & Co.?
Dann hast du sicher Fragen zu Selbstständigkeit, Gewerbeanmeldung, Steuern oder Werbeschaltungen.
Hier möchten wir Klarheit schaffen und die wichtigsten Infos und Anlaufstellen liefern! Bei Fragen zur Selbstständigkeit kannst du dich auf jeden Fall immer an das Gründerservice deiner Landeskammer wenden.
>> NEU WK-Podcast 13: "Neue Chancen als Online Content Creator"
Inhalte der Seite:
- Gewerbe anmelden - ja oder nein?
- Welches Gewerbe muss ich als Online Content Creator anmelden?
- Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
- Aus der Praxis: Interview & Fallbeispiele
- Hilfreiche Kontaktstellen, Infos & Links
- FAQs
Viele Online Content Creators stellen sich als erstes die Frage, ob und welches Gewerbe anzumelden ist. Hierzu haben wir einen Entscheidungsbaum erstellt, der beim Zurechtfinden im Gewerberecht helfen soll. Einfach anklicken und Details werden sichtbar!
1. Muss ich als Influencer:in, Blogger:in, usw. ein Gewerbe anmelden?
(Hier eine ausführliche Erläuterung des o. a. Entscheidungsbaumes.)
Gewerbe anmelden - ja oder nein?
- Dazu ist als erstes die Frage zu beantworten, ob es sich um eine regelmäßige, selbstständige Tätigkeit handelt, bei der es eine Gewinn- bzw. Ertragsabsicht gibt (Werbegeschenke zählen auch dazu). GewO §1
- Danach gilt zu klären, ob die Tätigkeit zu den "Neuen Selbstständigen" zählt und somit nicht unter die Gewerbeordnung fällt. Beispiele dafür sind Onlinekurse, Trainings, Vorträge, wenn jemand Zahlungen für Klicks oder Views erhält oder Abo-Zahlungen für den Zugang zu einem Blog. "Neue Selbstständige" müssen kein Gewerbe anmelden, aber bei der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS) und beim Finanzamt melden.
- Fällt die Tätigkeit nicht unter die "Neuen Selbstständigen", ist ein Gewerbe anzumelden. Ab diesem Zeitpunkt (natürlich auch gerne davor) bitte mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Kontakt aufnehmen. Wir helfen gerne weiter, um zu klären um welches Gewerbe es sich genau handelt.
- Bei den Gewerben wird nach "Freien Gewerben" (ohne Befähigungsnachweis - Bsp. Werbeagentur, Ankündigungsunternehmen, Handelsgewerbe) und nach "Reglementierten Gewerben" (mit Befähigungsnachweis - Bsp. Unternehmensberatung) unterschieden.
Streaming auf Twitch
Wer auf Twitch streamt und ausschließlich über einen Werbevertrag mit Twitch und Donations von Zuseher:innen Geld verdient, fällt für gewöhnlich nicht unter die Gewerbeordnung, es ist daher keine Gewerbe anzumelden. Für Youtube gelten andere Regeln – siehe FAQ.
Kann ich mir aussuchen, ob ich als Content Creator ein Gewerbe anmelde oder nicht?
NEIN. In der Gewerbeordnung ist geregelt, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Für verschiedene Tätigkeiten gibt es verschiedene Gewerbearten. Das heißt, es obliegt nicht der freien Entscheidung. Wer ein Gewerbe angemeldet hat (Gewerbetreibende:r ist), ist automatisch Wirtschaftskammermitglied und profitiert von vielen Vorteilen: Gründerservice, kostenlose Rechtsberatung, Weiterbildungsworkshops, kostenlose Sprechtage, Networking und natürlich einer professionellen Interessensvertretung sowie Zugriff auf das umfangreiche Branchenwissen der Sparten. 150 Vorteile auf einem Blick - Exklusiv für Mitglieder der Wirtschaftskammer
2. Welches Gewerbe muss ich als Online Content Creator anmelden?
Für Online Content Creator, Influencer:innen, Blogger:innen und Co. können folgende Gewerbearten infrage kommen:
- Werbeagentur (freies Gewerbe)
- Ankündigungsunternehmen (freies Gewerbe)
- Handelsgewerbe (freies Gewerbe)
- Unternehmensberatung (reglementiertes Gewerbe)
- Neue Selbstständige (KEIN Gewerbe)
- Zusammenfassung & Tipp:
Ob und welches Gewerbe benötigt wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Wenn du mit Werbung, Kooperationen, Affiliate-Marketing etc. Geld verdienst oder regelmäßig PR-Samples und Werbegeschenke erhältst, nimm bitte auf jeden Fall mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Kontakt auf.
Bei einer ersten Einschätzung helfen dir auch die Fallbeispiele auf der Seite von Blogcoach Ines Fritz (siehe Punkt 4) sowie die Podcast-Folge „Neue Chancen als Online Content Creator“.
3. Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
- Beim Gründerservice der Wirtschaftskammern,
- in der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH od. Magistrat)
- oder online über GISA.
4. Aus der Praxis: Interview & echte Fallbeispiele
Interview zwischen Blogcoach Ines Fritz und dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Kärnten: Link zum Interview
Fallbeispiele aus der Praxis des Blogcoaches:
- Die Hobbybloggerin
- Bartergeschäfte
- “Geschenke” für Blogger/innen
- Anonym bloggen
- Arbeitslosengeld und Selbstständigkeit als Blogger
- Die Online-Unternehmerin
- Der bloggende Journalist
5. Hilfreiche Kontaktstellen, Infos & Links
WKO Gründerservice:
- Gründungsberatung (telefonisch, online, persönlich)
- Gruenderservice.at
- Gründerworkshops & -veranstaltungen
WKO Tipps:
WKO Netzwerke:
Schutz & Service für ALLE Mitglieder der Wirtschaftskammer!
6. FAQs
- - Wie kann ich mich vor Cyber Angriffen schützen? (Cyber Security)
- Wenn dein Unternehmen Opfer einer Cyberattacke, eines Cybercrime Angriffs, von Ransomware oder Verschlüsselungstrojanern wurde, ruf bitte unter 0800 888 133 an. Wirtschaftskammer Mitglieder erhalten rund um die Uhr und kostenlos eine rasche telefonische Erstinformation und Notfallhilfe. WKO Cyber Security Hotline
- - Stolperfallen als Youtuber:in? (Komm Austria!)
- Achtung - Bei einer größeren Zahl von Videos kann das Angebot einem Fernsehprogramm ähnlich sein (z.B. auf einem eigenen Channel auf YouTube). In diesem Fall kann ein audiovisueller Mediendienst vorliegen, der bei der Regulierungsbehörde „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH" angezeigt werden muss. (KommAustria) Sonst drohen Anzeigen und Strafen!
- - Anzeige oder Abmahnung - was nun? (WK Rechtsberatung)
- Du hast eine Anzeige von der KommAustria oder eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Melde dich bitte, vor der Zahlung etwaiger Strafen beim Rechtsservice der WKO. Unsere Jurist:innen helfen weiter! WKO Service Hotline +43 5 90 904 777
- - Werbung kennzeichnen - ja oder nein?
- Ja - Laut § 6 ECG muss Werbung und dessen Auftraggeber:in klar und eindeutig gekennzeichnet sein. Informationspflichten bei Werbung (§ 6 ECG)
- - Wie ist mit Werbegeschenken vorzugehen?
- Auch Sach- und Dienstleistungszuwendungen, wie Produktproben für Beautyblogger, Sportbekleidung und -geräte für Fitnessblogger, Gutscheine, Rabatte, Einladungen zu Events, Wochenendreisen etc. zählen zu den Betriebseinnahmen.
- - Was wenn ich ungefragt Werbegeschenke erhalte?
- Wenn diese ungefragt zugeschickt werden und nicht beworben werden - kein Vorgehen notwendig.
- - Was ist beim Impressum zu beachten?
- Infos und Vorlagen zum Impressum findest du hier. Wenn du dir trotzdem unsicher bist lass dein Impressum im Rechtsservice der Wirtschaftskammer überprüfen.
WKO Service Hotline +43 5 90 904 777 - - Online Auftritt Überprüfung notwendig?
- Wir helfen beim "Basis-Website-Check" und beim "Google-My-Business-Check" mit Tipps und Tricks weiter. Einfach anrufen und Termin vereinbaren.
- - Brauche ich für verschiedenen Tätigkeiten als Blogger:in oder Influencer:in mehrere Gewerbe?
Nebenrechte räumen Gewerbetreibenden das Recht ein, bestimmte Tätigkeiten anderer Gewerbetreibender auszuüben, ohne dass hierfür eine zusätzliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Bei der Ausübung müssen der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes erhalten bleiben. In der Gründungsberatung wird festgelegt, ob aufgrund von Nebenrechten ein Gewerbe ausreicht oder ein weiteres angemeldet werden muss. Details
Du bist (zukünftiger) Online Content Creator und hast noch offene Themen? Dann melde dich einfach bei uns!
Zuständig für diese Anfragen ist das Gründerservice deiner Landeskammer.