Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Neue Befähigungsprüfungsordnung Elektrotechnik

Befähigungsprüfung Elektrotechnik auf Nationalen Qualifikationsrahmens 6 mit Bachelor gleichwertig

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Die neue Befähigungsprüfungsordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Verordnung der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Elektrotechnik (Elektrotechnik-Befähigungsprüfung), kundgemacht am 10.3.2016, tritt mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung außer Kraft.

Ziel der neuen Befähigungsprüfung ist der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) orientieren.

Der Qualifikationsstandard in der Befähigungsprüfungsordnung Elektrotechnik (siehe Anhang 1 zur neun Befähigungsprüfungsordnung) stellt die Grundlage für die prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Er gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche und entsprechend den Anforderungen in Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz: 

      1. Elektroinstallationstechnik,

      2. Elektrotechnische Berechnungen,

      3. Energieversorgung,

      4. Erdung-, Blitz- und Überspannungsschutz,

      5. Alarmanlagen und Sicherheitstechnik,

      6. Brandmeldeanlagen und Rauchwarnsysteme,

      7. Prüfung von elektrischen Anlagen,

      8. Kalkulation und Kommunikation,

      9. IT- und Steuerungstechnik (Netzwerktechnik) und

    10. Unfallverhütung, Arbeitnehmerschutz und Umweltschutz.
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