Dachdecker, Glaser und Spengler, Landesinnung
Einbeziehung der Spenglerbetriebe in das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BScheG) – Update vom 6.12.2024
Informationen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler über die Branchenlösung
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06.12.2024
Bis dato waren die Spenglerbetriebe nicht im Geltungsbereich des BUAG und des BScheG angeführt.
In den Jahren 2022 und 2023 wurde allerdings in Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) und des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) festgestellt, dass Dacheindeckungen mit Metall eine BUAG-pflichtige Tätigkeit darstellen.