Personen mit Hemden und gelber Schutzweste sowie weißem Bauhelm geben sich die Hand vor einer Rohbaustelle
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Geschäftsstelle der Landesinnung Bau

Quarzfeinstaub

Muster-Evaluierungen

Lesedauer: 1 Minute

07.08.2024

Rechtliche Grundlage

Aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie 2017/2398 und deren verpflichtender Umsetzung in die nationalen Rechtsvorschriften wurden mit BGBl. II 382/2020 die Grenzwerteverordnung (GKV) und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) novelliert. Damit wurde Quarzfeinstaub als krebserzeugend eingestuft und der Grenzwert mit 0,05 mg/m3 (MAK-Wert) festgelegt.

Branchenlösung in der Baumappe

In der Mappe "Sicherheit am Bau" (www.baumappe.at) ist im Kapitel D 26 eine Branchenlösung für das Arbeiten mit Quarzfeinstaub abgebildet. Diese beschreibt Arbeitsverfahren am Bau mit starker Staubentwicklung. Je Arbeitsverfahren werden Maßnahmen beschrieben, wie die Staubbelastung für Arbeitnehmer so reduziert werden kann, dass der Grenzwert eingehalten wird (grüne Spalte = gute Praxis, rote Spalte = schlechte Praxis).

Weitere Branchenlösungen finden sich z.B. unter www.staub-war-gestern.de

Muster-Evaluierungen

Die nachfolgenden Muster-Evaluierungen wurden mit der Zentralen Arbeitsinspektion ausgearbeitet und können als Beispiele dafür verwendet werden, wie Gefahren durch Staubentwicklung auf Baustellen beurteilt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für Arbeitnehmer gesetzt werden können.

Die Evaluierung von Staubbelastungen und deren Dokumentation ist ein Teil der allgemeinen Gefahrenevaluierung, die grundsätzlich für alle Arbeitsplätze und somit auch für Baustellen verpflichtend ist.

Generell gilt, dass Gefahren dann zu bewerten und Maßnahmen dagegen zu definieren sind, wenn sie auch wirklich auftreten. In der Regel wird dies dann der Fall sein, wenn Arbeitnehmer länger als eine Stunde pro Tag (Durchschnittswert einer Arbeitswoche) einer Staubexposition ausgesetzt sind.

Hinweis:
Die Musterevaluierungen dienen als Beispiele zur Ansicht. Für die individuelle Anwendung kann das Leerformular „Gefahrenermittlung - Belastung durch Stäube“ verwendet werden.