Neuerung bei KWF-Produkten
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Die Landesförderstelle Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) verfügt über verschiedene Förderungen. Bei zwei häufig nachgefragten Produkten hat es kürzlich eine Änderung gegeben. Es betrifft die „ausschließlich unternehmerische Tätigkeit". Bisher war es so, dass man Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit, Pensionsbezug etc. nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze haben durfte, um nicht von einer Förderung ausgeschlossen zu sein.
Nunmehr müssen ein Umsatzerlös bei bilanzierenden Unternehmen bzw. Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner von mindestens EUR 35.000,- brutto auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten beiden abgeschlossenen Wirtschaftsjahre vorhanden sein. Das gilt nicht für Gründer bzw. Jungunternehmer.
Betroffen von der Neuregelung sind KLEINST.Invest und Qualifizierungs.IMPULS.