Grafisches Symbol eines Schlosses auf Platinenhintergrund mit Buchstaben und Zahlen
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Cyber Security-Schecks: Antragsfrist verlängert

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14.09.2024

Von der Bundesförderstelle FFG gibt es das Förderinstrument „Cyber Security Scheck“. Beantragen können KMU, die in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen. Es werden 40 % von Sachkosten und Beratungskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag ist EUR 10.000,-. Die Antragsfrist wurde bis 15. April 2024, 12 Uhr verlängert.

Welche kritischen Sektoren als mittleres Unternehmen gefördert und welche als kleines Unternehmen, ist im Leitfaden beschrieben. Die Antragstellung müsste im elektronischen System der FFG (eCall) vor Projektbeginn erfolgen. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

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