Energiekostenpauschale 2022/Sonderfälle
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Für die Energiekosten im Jahr 2022 hat es für Unternehmen, die bestimmte Parameter erfüllten, die Energiekostenpauschale gegeben. Im Zuge der automatisierten Abwicklung dieser Pauschale sind gewisse Sonderfälle aufgrund von falschen oder nicht verfügbaren Daten aufgetaucht, sodass es zu einer Förderung nicht gekommen ist. Die Sonderfälle sind in der adaptierten Richtline in Punkt 8.1. genannt. Die Betroffenen wurden per mail von der abwickelnden Förderstelle FFG informiert und können innerhalb einer festgelegten Frist im Unternehmensserviceportal einen erneuten Antrag stellen. Sie sollten jedenfalls ihren Mailordner überprüfen. Die Richtlinie ist unter www.energiekostenpauschale.at verfügbar.