Gruppenbild VA Soziale Absicherung
© WKK / Jasmin Pieber

Soziale Absicherung für Unternehmen

Roadshow „Soziale Absicherung für Unternehmer:innen“ machte Halt in Wolfsberg. 

Lesedauer: 1 Minute

29.10.2024

Die Wirtschaftskammer Kärnten klärte im Rahmen ihrer Roadshow zum Thema „Soziale Absicherung für Unternehmer:innen“ in Wolfsberg über Sozialleistungen für Unternehmerinnen und Unternehmer auf. Gerade für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinbetriebe können Krankheit oder Unfall existenzbedrohend sein.

Nicht nur Arbeitnehmer:innen sind in Österreich sozial abgesichert. Auch Gewerbetreibende genießen einen umfassenden Versicherungsschutz und sind im Fall der Fälle gut abgesichert. Hochkarätige Experten standen hier für Auskünfte zur Verfügung. „Viele Sozialleistungen sind den Unternehmerinnen und Unternehmern nicht bekannt. Umso wichtiger ist es, darüber zu informieren und allen einen besseren Überblick zu verschaffen. Gerade EPU sind von unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall besonders betroffen, weil das Einkommen komplett wegbricht.  In Kärnten sind das immerhin rund 23.000 Personen“, so WK-Bezirksstellenobmann Gerhard Oswald. 

Pflichtversicherung und freiwillige Möglichkeiten für Selbständige

Auch Unternehmer:innen unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet: Jede/r Selbständige ist kranken-, pensions- und unfallversichert. Es gibt jedoch Unterschiede zu Arbeitnehmer:innen - selbständig Erwerbstätige müssen für ärztliche Leistungen einen Selbstbehalt zahlen. Dieser kann aber reduziert werden, etwa bei aktiver Gesundheitsvorsorge. Seit 2013 besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf Krankengeld bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls. Hierfür ist aber ein gesonderter Antrag bei der Sozialversicherung erforderlich. Ebenfalls möglich ist ein freiwilliger Arbeitslosenschutz für Selbständige, der beim Arbeitsmarktservice beantragt werden muss. Schwangere Frauen haben außerdem einen Anspruch auf Wochengeld in der Höhe von 67,19 Euro pro Tag. 

Betriebshilfe für arbeitsunfähige Unternehmer:innen

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Wirtschaftskammer unterstützen arbeitsunfähige Unternehmer mit der Betriebshilfe. Diese finanziert eine qualifizierte Arbeitskraft, die sich um den Betrieb kümmert, bis der Unternehmer bzw die Unternehmerin wieder arbeitsfähig ist. Die Betriebshilfe kann bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden und sichert die Weiterführung des Unternehmens. „In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen, viele Verbesserungen wie das Krankengeld oder den Arbeitslosenschutz für Selbständige zu erreichen. Denn nur eine optimale soziale Absicherung macht den Kopf wirklich frei für unternehmerisches Handeln“, zog Herwig Draxler, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik in der Wirtschaftskammer Kärnten eine positive Bilanz der Roadshow. Nicole Mayer, EPU-Beiratsvorsitzende, betonte die Bedeutung der sozialen Absicherung für Unternehmer:innen: „Diese Maßnahmen sind gerade für EPU unglaublich wichtig und eine wertvolle Unterstützung, um in schwierigen Zeiten durchzuhalten. Wir müssen aber weiter daran arbeiten, die soziale Absicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer zu verbessern.“

Weitere interessante Artikel