Zusatzkollektivvertrag Wiener U-Bahnnetz, Angestellte, gültig ab 1.5.2021
- Gültigkeit:
- 1.5.2021 - 30.4.2028
- Gilt für:
- Österreichweit
Zusatzkollektivvertrag
§ 1 Geltungsbereich
a) räumlich: auf das Gebiet der Republik Österreich.
b) persönlich: auf alle Arbeitnehmer, die Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind.
c) fachlich: Auf alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, wobei die Anwendbarkeit auf den Neubau im Wiener U-Bahnnetz (U2 und U5) eingeschränkt ist.
d) zeitlich: Der Kollektivvertrag tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. April 2028 außer Kraft.
§ 2 Taggeld
Die weit entfernte Baustelle im Sinne des § 16 Z 3 des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie wird wie folgt ergänzt:
"Eine weit entfernte Baustelle liegt auch vor, wenn die U-Bahn-Baustelle vom Wohnort mehr als 120 km entfernt ist oder der Arbeitgeber die auswärtige Nächtigung anordnet."
Wien, 28. Mai 2021
BUNDESINNUNG BAU
Ing. Robert JÄGERSBERGER
Bundesinnungsmeister
BUNDESINNUNG BAU
FACHVERBAND DER BAUINDUSTRIE
Mag. Michael STEIBL
Geschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft GPA
Die Vorsitzende:
Barbara Teiber, MA
Der Geschäftsbereichsleiter:
Karl Dürtscher
Wirtschaftsbereich Bau, Wohnbau
Der Vorsitzende:
DI Michael Tomitz
Der Wirtschaftsbereichssekretär:
Rudolf Wagner