Zusatzkollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe), Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2024
- Gültigkeit:
- 1.1.2024 - 31.12.2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Zusatzkollektivvertrag
Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer:innen, auf die der Kollektivvertrag für Filmberufe Anwendung findet.
§ 2 Mitarbeiter:innenprämie
1) Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.
2) In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.
§ 3 Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.
FACHVERBAND DER FILM- UND MUSIKWIRTSCHAFT ÖSTERREICHS
Fachverbands-Obmann:
Alexander Dumreicher-Ivanceanu
Geschäftsführer:
Mag. Markus Deutsch
Die Vorsitzende des Teams Kollektivvertrag für Filmberufe:
Viktoria Salcher
FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
YOUNION_DIE DASEINSGEWERKSCHAFT
Referat für Kollektivverträge und Humanisierung
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Vorsitzender
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender-Stellvertreterin
Angela Lueger