Lohnordnung Steinarbeiter, Steinmetze, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2019

Gültigkeit:
1.5.2019 - 30.4.2020
Gilt für:
Österreichweit

Beilage zum Kollektivvertrag für das

Steinarbeitergewerbe
        (Steinmetze)

        Lohnordnung

             Gülig ab
          1. Mai 2019


        Kollektivvertrag
        für Steinarbeiter


abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Steinmetze einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.

Artikel I – Geltungsbereich

Der Kollektivvertrag erstreckt sich:

1. Räumlich: Auf das Gebiet der Republik Österreich.

2. Fachlich: Auf alle in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe erfassten Mitglieder, die dem Berufszweig der Steinmetze mit Ausnahme der Berufsgruppe der Terrazzomacher angehören.

3. Persönlich: Auf alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die nicht angestelltenversicherungspflichtig sind und nicht auf Lehrlinge kaufmännischer und technischer Angestelltenberufe.

Artikel II – Lohnerhöhung

1) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2019 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt. Die bis 30.4.2020 geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhne und der Satz des Taggeldes gem. § 12I Ziffer 4 zweiter Satz werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 1,3 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate (März 2019 bis Februar 2020 gemäß VPI 2015 der Statistik Austria) erhöht und in einer zu diesem Stichtag veröffentlichten Lohnordnung neu festgelegt. Die bis 30.4.2020 geltenden Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 5 % erhöht.

2) Lohntafel (Lohnordnung und Lohnsätze) gemäß § 6 Rahmenkollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe.

A) Alle Berufsgruppen außer Kunststeinerzeuger

a) Lohntafel

Burgenland

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter14,31
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
Steinmetze bis zu zweijähriger Praxis nach der Auslehre13,81
Steinmetze im dritten und vierten Jahr der Praxis nach der Auslehre13,97
Steinmetze mit über vierjähriger Praxis nach der Auslehre14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,59
5. Angelernte13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal11,80
7. Steinbildhauer
a1) Steinbildhauer, Aufträger16,68
a2) Modelleure16,39
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

Kärnten

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
14,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Steinmetze bis zu zweijähriger Praxis13,59 
Steinmetze mit über zweijähriger Praxis 13,80
5. Angelernte13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 11,81
7. Steinbildhauer 
a1) Steinbildhauer, Aufträger16,77
a2) Modelleure16,68
b) Gipsbildhauer14,62

Niederösterreich

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
14,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
bis zu zweijähriger Praxis13,59
Steinmetze mit über zweijähriger Praxis13,80
Professionisten mit abgeschlossener Lehre über zwei Jahre Praxis13,78
5. Angelernte
Schleifer im ersten Jahr der Praxis13,10
Schleifer über ein Jahr Praxis13,16
Mineure (Schießer), Ritzer, Bossierer, Säger, Fräser und Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
bis zwei Jahre Praxis13,10
über zwei Jahre Praxis13,16
Qualifizierte Hilfsarbeiter (Kranführer usw.)13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 11,81
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure16,68
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

Oberösterreich

 Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
14,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. FacharbeitermitLehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer 
Steingraveure, Weich- und Hartstein, selbständig im Zeichnen14,30 
alle anderen Steingraveure14,00
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Steinmetze nach dem 1. Gehilfenjahr, Maschinisten und Kraftfahrer mit abgeschlossener Lehre als Schlosser oder artverwandter Berufe, Schmiede und sonstige Handwerker mit abgeschlossener Lehre13,80
Steinmetze im ersten Gehilfenjahr 13,59
5. Angelernte
Handschleifer nach fünfjähriger Tätigkeit, Maschinsteinschleifer für sämtliche Steinarbeiten, Kraftfahrer, Kranführer, Maschinisten ohne handwerkliche Lehre nach fünfjähriger Berufstätigkeit, Hilfshandwerker ohne handwerkliche Lehre, z. B. Schmiede für Steinmetzwerkzeuge, nach fünfjähriger Tätigkeit13,16
Maschinsteinschleifer, Steindreher und Steinsäger an der Carborundumsäge, Kunststeinschläger, Handschleifer in den ersten fünf Jahren seiner Tätigkeit, Schablonieren und Bläserei, selbständige Steinversetzer am Friedhof und am Bau, Kraftfahrer, Kranführer, Maschinisten ohne handwerkliche Lehre in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit, Hilfshandwerker ohne handwerkliche Lehre, z. B. Schmiede für Steinmetzwerkzeuge, in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit
13,10
Steinsäger bei Vollgatter-, Trenn- und Seilsäge mit Maschinenbetreuung, Versetzhelfer am Friedhof und am Bau nach zweijähriger Tätigkeit13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter für Steintransporte, Versetzhelfer am Bau und am Friedhof in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit, Steinsäger bei Vollgatter-, Trenn- und Seilsäge ohne Maschinenbetreuung12,37
alle anderen Hilfsarbeiter11,81
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure16,68
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

Salzburg

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
Sprengmeister, Vorarbeiter für Beton bzw. für Sägerei, bzw. für Bruch14,62
Vorarbeiter für Schleiferei14,99
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer 14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Facharbeiter, Steinmetze im 1. und 2. Gehilfenjahr13,59
Facharbeiter, Steinmetze nach dem 2. Gehilfenjahr13,80
Steinmetzmonteure13,80
Handwerker13,75
5. Angelernte
Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter, Maschinenwärter, Bossierer, Mineure, Kranführer, Verlader (ungelernte Metallhandwerker)13,10
Säger an der Wand, Fräser, Schleifer 13,16
Ritzer an der Wand13,80
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Arbeitnehmer, die Reinigungs- und Küchenarbeiten durchführen11,75
Hilfsarbeiter11,89
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer16,77 
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

Steiermark

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
14,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik 14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
bis zu zweijähriger Praxis nach der Auslehre13,59
mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre13,80
5. Angelernte 
Schleifer und Einschläger
13,16
Staplerfahrer mit Prüfung, Kraftfahrer, Kreissäger, Kraftfahrer mit Prüfung, Bediener von Schotterquetschen und -brechern, Gatteristen, Arbeiter an Schurmaschinen 13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal  11,81
7. Steinbildhauer
a1) Steinbildhauer, Aufträger16,77
a2) Modelleure16,68
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

Tirol

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
14,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Qualifizierte Steinmetzgehilfen13,80
Gelernte Gehilfen mit Lehrzeugnis nach dem 2. Gehilfenjahr, wie Maurer, Zimmerer, Steinmetze, Tischler und Bauschlosser, Schmiede, Eisenbieger, Maschinisten erster Klasse, Elektriker, Kraftfahrer, ferner Mineure erster Klasse13,80
Gelernte Gehilfen (wie oben) im ersten und zweiten Gehilfenjahr 13,59
5. Angelernte13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal11,81
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure 16,68
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

Vorarlberg

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
14,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer13,83
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 13,59
5. Angelernte13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Helfer12,21
Hilfsarbeiter11,80
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure16,68
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

Wien

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
14,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,32
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer 14,00
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
bis zu zweijähriger Praxis nach der Auslehre13,59
mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre13,80
Kraftfahrzeugfahrer, gelernte Metallhandwerker13,78
5. Angelernte 
Schleifer und Einschläger13,16
Eisenbieger, Angelernte Hilfsarbeiter (Steinmetzhelfer), Kraftfahrzeugfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker13,10
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 11,81
7. Steinbildhauer 
a1) Aufträger16,77
a2) Steinbildhauer bis zu zweijähriger Praxis nach der Auslehre16,68
a3) Steinbildhauer mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre16,77
a4) Modelleur16,68
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer14,62

b) Die Spannengarantieklausel wird bis 30. April 2020 ausgesetzt und tritt mit der Kollektivvertragslohnerhöhung zum 1. Mai 2020 wieder in Kraft. Die Differenz zwischen dem bis 30. April 2019 bezahlten und ab 1. Mai 2019 zu zahlenden Lohn muss – unabhängig von der Erhöhung des kollektivvertraglichen Lohns – mindestens den in der Spalte a) genannten Euro-Betrag betragen. 

a) Euro ab 1. Mai 2019
1) Spezialfacharbeiter0,46
2) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik0,46
3) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer0,44
4) Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird0,44
5) Angelernte0,42
6) Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal0,38
7) Steinbildhauer
a1), a2), a3), a4)0,53
b)0,46

Die Spannengarantieklausel lautet:
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.

c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die indeneinzelnenLohngruppenbishererfassten Lohngruppenmerkmale. 

1. Spezialfacharbeiter
z. B.
Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hilfspoliere
Sprengmeister
Arbeiter mit Sprengbefugnis

2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik

3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
Steingraveure
Schriftenhauer und Graveure
Facharbeiter
Steinmetze
Kraftfahrzeugfahrer, gelernte Metallhandwerker
Gelernte Gehilfen
Professionisten mit abgeschlossener Lehre
Steinmetzmonteure
Handwerker

Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe "4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird".

4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 3. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung

5. Angelernte
Schleifer und Einschläger
Eisenbieger,
Mineure (Schießer), Ritzer, Bossierer, Säger, Fräser Kraftfahrzeugfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker Staplerfahrer mit Prüfung, Kranführer
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Angelernte Hilfsarbeiter (Steinmetzhelfer)
Qualifizierte Hilfsarbeiter (Kranführer usw.)
Angelernte Arbeiter, wie Asphaltierer, Rohrleger, Gerüster, Eisenbiegerhelfer, Schmiedehelfer, Maschinisten,
Eisenbetonarbeiter, Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter, Maschinenwärter, Bossierer,
Verlader (ungelernte Metallhandwerker)
Kreissäger, Bediener von Schotterquetschen und -brechern, Gatteristen, Arbeiter an Schurmaschinen
Handschleifer, Maschinsteinschleifer, Kraftfahrer, Kranführer, Maschinisten ohne handwerkliche Lehre, Hilfshandwerker ohne handwerkliche Lehre, z. B. Schmiede für Steinmetzwerkzeuge
Steindreher und Steinsäger, Kunststeinschläger,
Schablonieren und Bläserei, selbständige Steinversetzer am Friedhof und am Bau
Versetzhelfer am Friedhof und am Bau nach zweijähriger Tätigkeit

6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter
Helfer

7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer

B) Kunststeinerzeuger

a) Lohntafeln

Burgenland

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter
13,00
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter12,98
Alle Professionisten der Nebenberufe12,61
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind12,40
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter12,97
Alle Professionisten der Nebenberufe12,59
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind12,39
4. Angelernte
Former (Einschläger), Betonsteinschleifer12,57
Eisenbieger, Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind11,99
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal11,95

Kärnten

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter
14,06
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter14,02
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit13,62
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief14,02
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter14,01
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit13,61
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief14,01
4. Angelernte 
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit13,12
Kraftfahrzeuglenker ohne Mechanikerlehrbrief, Qualifizierte Hilfsarbeiter (Eisenbieger, Wärter von Maschinen mit mechanischem Antrieb), Betonsteinarbeiter12,79
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,01

Niederösterreich

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
13,62
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,61
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,60
4. Angelernte13,00
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal11,99

Oberösterreich

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
14,03
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr 14,02
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr13,96
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker13,96
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr14,01
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr13,95
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker13,95
4. Angelernte 
4. Kraftfahrer als nicht gelernte Metallhandwerker12,68
1. Angelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr13,99
2. Angelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr13,92
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
5. Hilfsarbeiter mit einjähriger Verwendung im Gewerbe12,48
6. Hilfsarbeiter11,99

Salzburg

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter
13,49
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr13,48
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr13,16
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker13,48
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr13,47
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr13,15
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker13,47
4. Angelernte  
3. Angelernte Facharbeiter12,87
7. Kraftfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker12,66
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
4. Hilfsarbeiter mit zweijähriger Verwendung im Gewerbe12,16
5. Hilfsarbeiter11,93

Steiermark

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
Hochqualifizierte Facharbeiter13,95
Vorarbeiter am Mischwerk13,20
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Qualifizierte Facharbeiter13,19
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)12,99
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Qualifizierte Facharbeiter13,18
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)12,98
4. Angelernte 12,28
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Hilfsarbeiter, die schwere Arbeit verrichten 11,97
Alle anderen Hilfsarbeiter 11,81

Tirol

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Vorarbeiter13,17
Spezialfacharbeiter
12,46
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Professionisten und Maschinisten erster Klasse12,45
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)11,95
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Professionisten und Maschinisten erster Klasse12,44
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)11,94
4. Angelernte
Angelernte Arbeiter, Kraftfahrer (nicht gelernte Metallhandwerker)11,50
Maschinisten zweiter Klasse11,93
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Hilfsarbeiter nach einjähriger Verwendungszeit 10,52
Hilfsarbeiter unter einem Verwendungsjahr10,18

Vorarlberg

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
14,81
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,52
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 13,51
4. Angelernte13,08
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Helfer12,75
Hilfsarbeiter 11,70

Wien

Stundenlohn ab 1. Mai 2019 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
14,39
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Betonsteinfacharbeiter14,38
Alle Professionisten der Nebenberufe14,38
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind14,38
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Betonsteinfacharbeiter14,37 
Alle Professionisten der Nebenberufe14,37 
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind14,37
4. Angelernte 
Former (Einschläger), Betonschleifer13,70
Eisenbieger, Angelernte Hilfsarbeiter12,94
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind13,07 
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,35

b) Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.

c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die in den einzelne nLohngruppen bisher erfassten Lohngruppenmerkmale.

1. Spezialfacharbeiter
z. B.
ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hochqualifizierte Facharbeiter
Spezialfacharbeiter

2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
Facharbeiter
Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe "3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird".

3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 2. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung

4. Angelernte
Former
Einschläger
Betonsteinschleifer
Eisenbieger
Betonsteinarbeiter
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Wärter von Maschinen
Einschaler
Hilfsmauerer
Angelernte Facharbeiter
Qualifizierte Hilfsarbeiter

5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal

C) Lehrlingsentschädigungen für alle Berufsgruppen

Lehrlinge im 1. Lehrjahr ........ Stundenohn ab 1. Mai 2019 € 5,34
Lehrlinge im 2. Lehrjahr ........ Stundenohn ab 1. Mai 2019 € 6,89
Lehrlinge im 3. Lehrjahr ........ Stundenohn ab 1. Mai 2019 € 9,93
Lehrlinge im 4. Lehrjahr ........ Stundenohn ab 1. Mai 2019 € 11,52

Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.

D) Zulagen für alle Berufsgruppen

Für Arbeiten auf Gerüsten ab einer Arbeitshöhe von 4 m gebührt eine Zulage von 7,5 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Staubzulage bei außerordentlicher Verschmutzung: Arbeitnehmer, die einer außerordentlichen Staubentwicklung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf eine Zulage von 8 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes. 

Artikel III – Praktikanten

a) Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten, erhalten eine Entlohnung in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 1. Lehrjahr.

b) Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten eine Entlohnung in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 2. Lehrjahr.

Artikel IV – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1. Mai 2019 bzw. 1. Mai 2020. Die Lohnsätze gelten bis 30. April 2020 bzw. 30. April 2021.


Wien, am 2. April 2019

Für die
Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe

Ing. Irene Wedl-Kogler

Bundesinnungsmeisterin

Mag. Franz Stefan Huemer 

Geschäftsführer


KommR Wolfgang Ecker

Bundesinnungsmeister
der Berufsgruppe
der Steinmetze


Für den
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau - Holz 
 

Abg. z. NR Josef Muchitsch

Bundesvorsitzender

Mag. Herbert Aufner

Bundesgeschäftsführer