Lohntafeln für Arbeiter/innen im Handel, gültig ab 1.1.2022
- Gültigkeit:
- 1.1.2022 - 31.12.2022
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohntafeln für Handelsarbeiter 2022
A) Allgemeiner Groß- und Einzelhandel
Mindestlöhne
1)
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben und nicht mit spezifischen Lagertätigkeiten betraut sind, z.B.: Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, Wächterinnen/Wächter;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.700,00 | 10,18 |
b) bis zu 10 Jahren | 1.707,00 | 10,22 |
c) bis zu 17 Jahren | 1.724,00 | 10,32 |
d) über 17 Jahre | 1.743,00 | 10,44 |
2)
- Arbeiten zur Lagerung und Bereitstellung für Kommissioniertätigkeiten, sowie Arbeiten bei der Warenübernahme und Warenausgabe oder der Regalbetreuung;
- Verkaufsvorbereitung und Verpackungsarbeiten;
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne einer Professionistin/eines Professionisten erforderlich ist;
- Beifahrerinnen/Beifahrer in der Zustellung;
- Möbelmonteurinnen/Möbelmonteure die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.734,00 | 10,38 |
b) bis zu 3 Jahren | 1.740,00 | 10,42 |
c) bis zu 10 Jahren | 1.764,00 | 10,56 |
d) bis zu 17 Jahren | 1.794,00 | 10,74 |
e) über 17 Jahre | 1.815,00 | 10,87 |
Ferialarbeitnehmerinnen/Ferialarbeitnehmer die während der schulischen Ausbildung (Sekundarstufe 2) außerhalb der Schulzeit Tätigkeiten unter Anweisung im Ausmaß von max. 2 Monaten im Kalenderjahr verrichten, erhalten einen Monatslohn von 50 % der Stufe a;
3)
- Arbeiterinnen/Arbeiter mit Kommissioniertätigkeiten;
- Arbeiterinnen/Arbeiter die einen Staplerschein haben und durch diesen Betrieblich zum Einsatz kommen,
- Metallsortiererinnen/Metallsortierer im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall;
- Möbelmonteurinnen/Möbelmonteure mit Elektro und Wasserausbildungszertifikat sofern diese Betrieblich zum Einsatz kommen und die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben;
- Kraftwagenlenkerinnen/Kraftwagenlenker von ein und zwei Spurigen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführerinnen/Kranführer;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.816,00 | 10,87 |
b) bis zu 10 Jahren | 1.833,00 | 10,98 |
c) bis zu 17 Jahren | 1.893,00 | 11,34 |
d) über 17 Jahre | 1.919,00 | 11,49 |
4)
Kraftwagenlenkerinnen/Kraftwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenkerinnen/Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.871,00 | 11,20 |
b) bis zu 10 Jahren | 1.881,00 | 11,26 |
c) bis zu 17 Jahren | 1.955,00 | 11,71 |
d) über 17 Jahre | 1.990,00 | 11,92 |
5)
- Berufskraftfahrerinnen/Berufskraftfahrer, welche die Lehrabschlussprüfung positiv absolviert haben;
- Professionistinnen/Professionisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ausschließlich als solche im Betrieb verwendet werden;
- Autogenschneiderinnen/Autogenschneider im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.905,00 | 11,41 |
b) bis zu 10 Jahren | 1.915,00 | 11,47 |
c) bis zu 17 Jahren | 1.990,00 | 11,92 |
d) über 17 Jahre | 2.026,00 | 12,13 |
B) Betriebe des Bundesgremiums Agrarhandel, die den Wein- und Spirituosengroßhandel ausüben
– gültig für ArbeitnehmerInnen, die bis zum 31.12.2021 in den Betrieb eingetreten sind
Mindestlohn pro Monat in Euro | ||||
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Lohngruppe | I. | II. | III. | IV. |
im 1. – 2. | 2.087,00 | 1.928,00 | 1.748,00 | 1.700,00 |
im 3. – 5. | 2.095,00 | 1.952,00 | 1.768,00 | 1.707,00 |
im 6. – 10. | 2.121,00 | 1.964,00 | 1.783,00 | 1.712,00 |
im 11. – 15. | 2.157,00 | 2.004,00 | 1.816,00 | 1.743,00 |
im 16. - 20. | 2.208,00 | 2.044,00 | 1.848,00 | 1.778,00 |
im 21. - 25. | 2.236,00 | 2.078,00 | 1.880,00 | 1.812,00 |
ab dem 26. | 2.277,00 | 2.120,00 | 1.916,00 | 1.844,00 |
Jahr der Betriebszugehörigkeit |
I. Vorabeiterinnen/Vorarbeiter: Als Vorarbeiterinnen/Vorarbeiter gilt jene Arbeitnehmerinnen/jener Arbeitnehner, der als solcher von der Arbeitgeber/dem Arbeitgeber bestellt wurde.
II. Facharbeiterinnen/Facharbeiter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer: Als Facharbeiterin/ Facharbeiter gilt jene/jener Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, die/der überwiegend in ihrem/seinem erlernten Beruf im Betrieb verwendet wird.
III. Angelernte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Mitfahrerinnen/Mitfahrer
IV. Sonstige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer