Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2025

Gültigkeit:
1.1.2025 - 31.12.2025
Gilt für:
Österreichweit

Vulkaniseure


Mindestgrundlöhne
Lehrlingsentschädigungen
Zulagen
ab 1. Jänner 2025


Zusatzvereinbarung

(lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2024 für Vulkaniseure)

Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, andererseits.

I. Geltungsbereich

1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet

2. Fachlich: Für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der
Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist.

3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben
beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.

II. Geltungsdauer

Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

III. Mindestgrundlöhne

Lohngruppen Mindestgrundlohn pro Monat in Euro
1. SpitzenfacharbeiterInnen € 3.242,25
2. Qualifizierte FacharbeiterInnen € 2.769,20
3. FacharbeiterInnen  € 2.454,77
4. Besonders qualifizierte ArbeitnehmerInnen € 2.254,29
5. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen € 2.174,55
6. ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung € 2.105,45

Zur Berechnung des Stundenlohns ist der Monatslohn durch 167 Stunden zu teilen.

IV. Lehrlingseinkommen

Lehrjahr Mindestsätze pro Monat in Euro
1. Lehrjahr € 745,00
2. Lehrjahr  € 1.020,00
3. Lehrjahr  € 1.295,00
4. Lehrjahr € 1.725,00

V. Zulagen

(Gemäß Abschnitt VI und VII des Rahmenkollektivvertrages)

ZualgenartBetrag in Euro
1. Schmutzzulage  pro Stunde € 0,573
2. Nachtarbeitszulage pro Stunde € 2,088
3. Montagezulage  pro Stunde € 1,431
Taggeld pro Tag mindestens € 17,40

VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung per 1. Jänner 2025 tritt die Zusatzvereinbarung vom 11. Dezember 2023 (lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 14. Dezember 2022 für Vulkaniseure) außer Kraft.

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als diese Zusatzvereinbarung, bleiben aufrecht.


Wien, 11. Dezember 2024


BUNDESINNUNGDERFAHRZEUGTECHNIK

Bundesinnungsmeister:

MMst. R. Keglovits-Ackerer, BA

Bundesberufsgruppenobmann:

Franz Doblhofer

Bundesinnungsgeschäftsführer:

Ing. DI Christian Atzmüller Dipl.-UT

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT

Bundesvorsitzender: 

Reinhold Binder

Bundesgeschäftsführer: 

Peter Schleinbach

Sekretär:

Franz Stürmer