Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2025
- Gültigkeit:
- 1.1.2025 - 31.12.2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Vulkaniseure
Mindestgrundlöhne
Lehrlingsentschädigungen
Zulagen
ab 1. Jänner 2025
Zusatzvereinbarung
(lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2024 für Vulkaniseure)
Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, andererseits.
I. Geltungsbereich
1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet
2. Fachlich: Für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der
Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist.
3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben
beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.
II. Geltungsdauer
Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
III. Mindestgrundlöhne
Lohngruppen | Mindestgrundlohn pro Monat in Euro |
---|---|
1. SpitzenfacharbeiterInnen | € 3.242,25 |
2. Qualifizierte FacharbeiterInnen | € 2.769,20 |
3. FacharbeiterInnen | € 2.454,77 |
4. Besonders qualifizierte ArbeitnehmerInnen | € 2.254,29 |
5. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen | € 2.174,55 |
6. ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung | € 2.105,45 |
Zur Berechnung des Stundenlohns ist der Monatslohn durch 167 Stunden zu teilen.
IV. Lehrlingseinkommen
Lehrjahr | Mindestsätze pro Monat in Euro |
---|---|
1. Lehrjahr | € 745,00 |
2. Lehrjahr | € 1.020,00 |
3. Lehrjahr | € 1.295,00 |
4. Lehrjahr | € 1.725,00 |
V. Zulagen
(Gemäß Abschnitt VI und VII des Rahmenkollektivvertrages)
Zualgenart | Betrag in Euro | |
---|---|---|
1. Schmutzzulage | pro Stunde | € 0,573 |
2. Nachtarbeitszulage | pro Stunde | € 2,088 |
3. Montagezulage | pro Stunde | € 1,431 |
Taggeld | pro Tag mindestens | € 17,40 |
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung per 1. Jänner 2025 tritt die Zusatzvereinbarung vom 11. Dezember 2023 (lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 14. Dezember 2022 für Vulkaniseure) außer Kraft.
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als diese Zusatzvereinbarung, bleiben aufrecht.
Wien, 11. Dezember 2024
BUNDESINNUNGDERFAHRZEUGTECHNIK
Bundesinnungsmeister:
MMst. R. Keglovits-Ackerer, BA
Bundesberufsgruppenobmann:
Franz Doblhofer
Bundesinnungsgeschäftsführer:
Ing. DI Christian Atzmüller Dipl.-UT
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT
Bundesvorsitzender:
Reinhold Binder
Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach
Sekretär:
Franz Stürmer