Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2024
- Gültigkeit:
- 1.1.2024 - 31.12.2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Vulkaniseure
Mindestgrundlöhne
Lehrlingsentschädigungen
Zulagen
ab 1. Jänner 2024
Zusatzvereinbarung
(lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 11. Dezember 2023 für Vulkaniseure)
Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, andererseits.
I. Geltungsbereich
1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet
2. Fachlich: Für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist.
3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.
II. Geltungsdauer
Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.
III. Mindestgrundlöhne
Lohngruppen | Euro pro Monat |
---|---|
1. SpitzenfacharbeiterInnen | € 3.131,10 |
2. Qualifizierte FacharbeiterInnen | € 2.674,26 |
3. FacharbeiterInnen | € 2.370,61 |
4. Besonders qualifizierte ArbeitnehmerInnen | € 2.177,01 |
5. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen | € 2.100,00 |
6. ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung | € 2.033,27 |
Zur Berechnung des Stundenlohns ist der Monatslohn durch 167 Stunden zu teilen.
IV. Lehrlingseinkommen
Lehrjahr | Mindestsätze pro Monat |
---|---|
1. Lehrjahr | € 717,92 |
2. Lehrjahr | € 982,32 |
3. Lehrjahr | € 1.248,56 |
4. Lehrjahr | € 1.662,30 |
V. Zulagen
(Gemäß Abschnitt VI und VII des Rahmenkollektivvertrages)
1. Schmutzzulage | pro Stunde | € 0,553 |
2. Nachtarbeitszulage | pro Stunde | € 2,016 |
3. Montagezulage | pro Stunde | € 1,382 |
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung per 1. Jänner 2024 tritt die Zusatzvereinbarung vom 14. Dezember 2022 (lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 3. Dezember 2018 für Vulkaniseure), außer Kraft.
Diese Zusatzvereinbarung gilt als verbindliche Information, bis der Kollektivvertrag neu hinterlegt wird.
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als diese Zusatzvereinbarung, bleiben aufrecht.
Wien, 11. Dezember 2023
BUNDESINNUNG DER FAHRZEUGTECHNIK
Bundesinnungsmeister:
MMst. Roman Keglovits-Ackerer, BA
Bundesgruppenobmann:
Franz Doblhofer
Bundesinnungsgeschäftsführer:
DI Christian Atzmüller
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT
Bundesvorsitzender:
Reinhold Binder
Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach
Sekretär:
Franz Stürmer