Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2022

Gültigkeit:
1.1.2022 - 31.12.2022
Gilt für:
Österreichweit

Vulkaniseure

Mindestgrundlöhne
Lehrlingsentschädigungen
Zulagen
ab 1. Jänner 2022


Zusatzvereinbarung

(lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 3. Dezember 2018 für Vulkaniseure)

Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, andererseits.

I. Geltungsbereich

1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet 

2. Fachlich: Für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist.

3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.

II. Geltungsdauer 

Diese Zusatzvereinbarung  tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

III. Mindestgrundlöhne 

LohngruppenEuro pro Monat
1. SpitzenfacharbeiterInnen€ 2.669,62 
2. Qualifizierte FacharbeiterInnen€ 2.280,11 
3. FacharbeiterInnen€ 2.020,47
4. Besonders qualifizierte ArbeitnehmerInnen€ 1.856,15
5. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen€ 1.787,18 
6. ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung€ 1.730,38

Zur Berechnung des Stundenlohns ist der Monatslohn durch 167 Stunden zu teilen.

IV. Lehrlingseinkommen

LehrjahrMindestsätze pro Monat
1. Lehrjahr€    612,11
2. Lehrjahr€    837,54
3. Lehrjahr€ 1.064,54
4. Lehrjahr€ 1.417,30

V. Zulagen

(Gemäß Abschnitt VI und VII des Rahmenkollektivvertrages)

1. Schmutzzulagepro Stunde€ 0,471
2. Nachtarbeitszulagepro Stunde€ 1,719
3. Montagezulagepro Stunde€ 1,178

VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung per 1. Jänner 2022 tritt die Zusatzvereinbarung vom 24. November 2020 (lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 3. Dezember 2018 für Vulkaniseure, ausgenommen der Punkt VI. Änderung im Rahmenrecht), außer Kraft.

Diese Zusatzvereinbarung gilt als verbindliche Information, bis der Kollektivvertrag neu hinterlegt wird.

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als diese Zusatzvereinbarung, bleiben aufrecht.


Wien, 7. Dezember 2021


BUNDESINNUNG DER FAHRZEUGTECHNIK

Bundesinnungsmeister:

MMst. Roman Keglovits-Ackerer, BA

Bundesgruppenobmann:

Franz Doblhofer

Bundesinnungsgeschäftsführer:

DI Christian Atzmüller

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT

Bundesvorsitzender: 

Rainer Wimmer

Bundessekretär:

Peter Schleinbach

Sekretär:

Franz Stürmer