Lohnordnung Vulkaniseure, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2019

Gültigkeit:
1.1.2019 bis 31.12.2019
Gilt für:
Österreichweit

     Vulkaniseure

                              Mindestgrundlöhne
                 Lehrlingsentschädigungen
                                                   Zulagen
                                  ab 1. Jänner 2019

Zusatzvereinbarung

(lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 3. Dezember 2018 für Vukaniseure)

Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, andererseits.

I. Geltungsbereich

1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet 

2. Fachlich: Für alle Vulkaniseurbetriebe, die Mitglieder der Bundesinnung der      Fahrzeugtechnik sind. In Betrieben, in denen außer VulkaniseurarbeiterInnen auch noch andere ArbeiterInnengruppen oder EinzelarbeiterInnen beschäftigt sind, findet dieser Kollektivvertrag für die gesamte Belegschaft dann Anwendung, wenn die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten bei Vulkaniseurarbeiten tätig ist.

3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen sowie der gewerblichen Lehrlinge, im Folgenden ArbeitnehmerInnen genannt.

II. Geltungsdauer 

Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019. 

III. Mindestgrundlöhne 

Lohngruppen€ pro Monat
1. SpitzenfacharbeiterInnen€ 2.499,06 
2. Qualifizierte FacharbeiterInnen€ 2.134,44 
3. FacharbeiterInnen€ 1.891,39
4. Besonders qualifizierte ArbeitnehmerInnen€ 1.737,57
5. Qualifizierte ArbeitnehmerInnen€ 1.673,00 
6. ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung€ 1.619,83

Zur Berechnung des Stundenlohns ist der Monatslohn durch 167 Stunden zu teilen. 

IV. Lehrlingsentschädigungen

LehrjahrMindestsätze pro Monat
1. Lehrjahr ....................€ 573,00
2. Lehrjahr ....................€ 784,04
3. Lehrjahr ....................€ 996,53
4. Lehrjahr ....................€ 1.326,75

V. Zulagen

(Gemäß Abschnitt VI und VII des Rahmenkollektivvertrages)

1. Schmutzzulage ...........................pro Stunde€ 0,441
2. Nachtarbeitszulage ....................pro Stunde€ 1,610
3. Montagezulage ...........................pro Stunde€ 1,103

VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung per 1. Jänner 2019 tritt die Zusatzvereinbarung vom 4. Dezember 2017 (lohnrechtlicher Teil zum Kollektivvertrag vom 10. Dezember 2014 für Vulkaniseure) außer Kraft.

Diese Zusatzvereinbarung gilt als verbindliche Information, bis der Kollektivvertrag neu hinterlegt wird. 

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als diese Zusatzvereinbarung, bleiben aufrecht.


Wien, 3. Dezember 2018

BUNDESINNUNG DER FAHRZEUGTECHNIK

Bundesinnungsmeister:

Komm.Rat Josef Harb

Bundesgruppenobmann:

Franz Doblhofer

Bundesinnungsgeschäftsführer:

DI Christian Atzmüller


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT

Bundesvorsitzender: 

Rainer Wimmer

Bundessekretär:

Peter Schleinbach

Sekretär:

Franz Stürmer