Lohnordnung Steinarbeiter, Steinmetze, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2020
- Gültigkeit:
- 1.5.2020 - 30.4.2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Beilage zum Kollektivvertrag für das
Steinarbeitergewerbe
(Steinmetze)
Lohnordnung
Gülig ab
1. Mai 2020
Kollektivvertrag
für Steinarbeiter
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
Artikel I – Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag erstreckt sich:
1. Räumlich: Auf das Gebiet der Republik Österreich.
2. Fachlich: Auf alle in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe erfassten Mitglieder, die dem Berufszweig der Steinmetze mit Ausnahme der Berufsgruppe der Terrazzomacher angehören.
3. Persönlich: Auf alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die nicht angestelltenversicherungspflichtig sind und nicht auf Lehrlinge kaufmännischer und technischer Angestelltenberufe.
Artikel II – Lohnerhöhung
1) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.
2) Lohntafel (Lohnordnung und Lohnsätze) gemäß § 6 Rahmenkollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe.
A) Alle Berufsgruppen außer Kunststeinerzeuger
a) Lohntafel
Burgenland
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 14,88 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik | 14,74 |
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer | |
Steinmetze bis zu zweijähriger Praxis nach der Auslehre | 14,31 |
Steinmetze im dritten und vierten Jahr der Praxis nach der Auslehre | 14,39 |
Steinmetze mit über vierjähriger Praxis nach der Auslehre | 14,41 |
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,98 |
5. Angelernte | 13,48 |
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | 12,14 |
7. Steinbildhauer | |
a1) Steinbildhauer, Aufträger | 17,16 |
a2) Modelleure | 17,02 |
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer | 15,04 |
Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Wien
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 15,04 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik | 14,74 |
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer | 14,41 |
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,98 |
5. Angelernte | 13,48 |
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | 12,14 |
7. Steinbildhauer | |
a) Steinbildhauer, Aufträger, Modelleure | 17,16 |
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer | 15,04 |
Oberösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 15,04 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik | 14,74 |
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer | 14,41 |
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,98 |
5. Angelernte | 13,48 |
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
Hilfsarbeiter für Steintransporte, Versetzhelfer am Bau und am Friedhof in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit, Steinsäger bei Vollgatter-, Trenn- und Seilsäge ohne Maschinenbetreuung | 12,37 |
alle anderen Hilfsarbeiter | 12,14 |
7. Steinbildhauer | |
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure | 17,16 |
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer | 15,04 |
Salzburg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 15,04 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik | 14,74 |
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer | 14,41 |
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,98 |
5. Angelernte | |
Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter, Maschinenwärter, Bossierer, Mineure, Kranführer, Verlader (ungelernte Metallhandwerker) | 13,48 |
Säger an der Wand, Fräser, Schleifer | 13,48 |
Ritzer an der Wand | 13,80 |
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
Arbeitnehmer, die Reinigungs- und Küchenarbeiten durchführen | 12,12 |
Hilfsarbeiter | 12,14 |
7. Steinbildhauer | |
a) Steinbildhauer | 17,16 |
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer | 15,04 |
Vorarlberg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 15,04 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik | 14,74 |
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer | 14,32 |
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,98 |
5. Angelernte | 13,48 |
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
Helfer | 12,21 |
Hilfsarbeiter | 12,14 |
7. Steinbildhauer | |
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure | 17,16 |
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer | 15,04 |
b) Die Spannengarantieklausel wird bis 30. April 2021 ausgesetzt und tritt mit der Kollektivvertragslohnerhöhung zum 1. Mai 2021 wieder in Kraft.
Die Differenz zwischen dem bis 30. April 2020 bezahlten und ab 1. Mai 2020 zu zahlenden Lohn muss – unabhängig von der Erhöhung des kollektivvertraglichen Lohns – mindestens den in der Spalte a) genannten Euro-Betrag betragen.
a) Euro ab 1. Mai 2020 | |
1) Spezialfacharbeiter | 0,41 |
2) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik | 0,41 |
3) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer | 0,40 |
4) Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 0,39 |
5) Angelernte | 0,38 |
6) Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | 0,34 |
7) Steinbildhauer | |
a), a1), a2) | 0,48 |
b) | 0,41 |
Die Spannengarantieklausel lautet:
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.
c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die in den einzelnen Lohngruppen bisher erfassten Lohngruppenmerkmale.
1. Spezialfacharbeiter
z. B.
Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hilfspoliere
Sprengmeister
Arbeiter mit Sprengbefugnis
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
Steingraveure
Schriftenhauer und Graveure
Facharbeiter
Steinmetze
Kraftfahrzeugfahrer, gelernte Metallhandwerker
Gelernte Gehilfen
Professionisten mit abgeschlossener Lehre
Steinmetzmonteure
Handwerker
Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe "4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird".
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 3. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung
5. Angelernte
Schleifer und Einschläger
Eisenbieger,
Mineure (Schießer), Ritzer, Bossierer, Säger, Fräser Kraftfahrzeugfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker Staplerfahrer mit Prüfung, Kranführer
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Angelernte Hilfsarbeiter (Steinmetzhelfer)
Qualifizierte Hilfsarbeiter (Kranführer usw.)
Angelernte Arbeiter, wie Asphaltierer, Rohrleger, Gerüster, Eisenbiegerhelfer, Schmiedehelfer, Maschinisten,
Eisenbetonarbeiter, Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter, Maschinenwärter, Bossierer,
Verlader (ungelernte Metallhandwerker)
Kreissäger, Bediener von Schotterquetschen und -brechern, Gatteristen, Arbeiter an Schurmaschinen
Handschleifer, Maschinsteinschleifer, Kraftfahrer, Kranführer, Maschinisten ohne handwerkliche Lehre, Hilfshandwerker ohne handwerkliche Lehre, z. B. Schmiede für Steinmetzwerkzeuge
Steindreher und Steinsäger, Kunststeinschläger,
Schablonieren und Bläserei, selbständige Steinversetzer am Friedhof und am Bau
Versetzhelfer am Friedhof und am Bau nach zweijähriger Tätigkeit
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter
Helfer
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer
B) Kunststeinerzeuger
a) Lohntafel
Burgenland
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 13,38 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Betonsteinfacharbeiter | 13,36 |
Alle Professionisten der Nebenberufe | 12,98 |
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind | 12,76 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Betonsteinfacharbeiter | 13,35 |
Alle Professionisten der Nebenberufe | 12,96 |
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind | 12,75 |
4. Angelernte | |
Former (Einschläger), Betonsteinschleifer | 12,93 |
Eisenbieger, Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind | 12,34 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | 12,29 |
Kärnten
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 14,47 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter | 14,41 |
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit | 14,01 |
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief | 14,41 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter | 14,40 |
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit | 14,00 |
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief | 14,40 |
4. Angelernte | |
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit | 13,48 |
Kraftfahrzeuglenker ohne Mechanikerlehrbrief, Qualifizierte Hilfsarbeiter (Eisenbieger, Wärter von Maschinen mit mechanischem Antrieb), Betonsteinarbeiter | 13,15 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | 12,35 |
Niederösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 14,01 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 14,00 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,99 |
4. Angelernte | 13,36 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | 12,33 |
Oberösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 14,44 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr | 14,41 |
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr | 14,35 |
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker | 14,35 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr | 14,40 |
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr | 14,34 |
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker | 14,34 |
4. Angelernte | |
4. Kraftfahrer als nicht gelernte Metallhandwerker | 13,04 |
1. Angelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr | 14,37 |
2. Angelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr | 14,29 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
5. Hilfsarbeiter mit einjähriger Verwendung im Gewerbe | 12,82 |
6. Hilfsarbeiter | 12,33 |
Salzburg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | |
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 13,88 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr | 13,87 |
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr | 13,54 |
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker | 13,87 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr | 13,86 |
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr | 13,53 |
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker | 13,86 |
4. Angelernte | |
3. Angelernte Facharbeiter | 13,24 |
7. Kraftfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker | 13,02 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
4. Hilfsarbeiter mit zweijähriger Verwendung im Gewerbe | 12,50 |
5. Hilfsarbeiter | 12,27 |
Steiermark
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | |
Hochqualifizierte Facharbeiter | 14,35 |
Vorarbeiter am Mischwerk | 13,58 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Qualifizierte Facharbeiter | 13,57 |
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker) | 13,37 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Qualifizierte Facharbeiter | 13,56 |
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker) | 13,36 |
4. Angelernte | 12,64 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
Hilfsarbeiter, die schwere Arbeit verrichten | 12,31 |
Alle anderen Hilfsarbeiter | 12,15 |
Tirol
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | |
Vorarbeiter | 13,55 |
Spezialfacharbeiter | 12,82 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Professionisten und Maschinisten erster Klasse | 12,81 |
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker) | 12,30 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | |
Professionisten und Maschinisten erster Klasse | 12,80 |
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker) | 12,29 |
4. Angelernte | |
Angelernte Arbeiter, Kraftfahrer (nicht gelernte Metallhandwerker) | 11,83 |
Maschinisten zweiter Klasse | 12,28 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
Hilfsarbeiter nach einjähriger Verwendungszeit | 10,83 |
Hilfsarbeiter unter einem Verwendungsjahr | 10,48 |
Vorarlberg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 15,22 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,91 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 13,90 |
4. Angelernte | 13,44 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | |
Helfer | 13,09 |
Hilfsarbeiter | 12,04 |
Wien
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter | 14,80 |
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 14,77 |
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird | 14,76 |
4. Angelernte | |
Former (Einschläger), Betonschleifer | 14,07 |
Eisenbieger, Angelernte Hilfsarbeiter | 13,30 |
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind | 13,43 |
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal | 12,69 |
b) Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.
c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die indeneinzelnenLohngruppenbishererfassten Lohngruppenmerkmale.
1. Spezialfacharbeiter
z. B.
ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hochqualifizierte Facharbeiter
Spezialfacharbeiter
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
Facharbeiter
Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe "3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird".
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 2. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung
4. Angelernte
Former
Einschläger
Betonsteinschleifer
Eisenbieger
Betonsteinarbeiter
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Wärter von Maschinen
Einschaler
Hilfsmauerer
Angelernte Facharbeiter
Qualifizierte Hilfsarbeiter
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
C) Lehrlingsentschädigungen für alle Berufsgruppen
Lehrlinge im 1. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 € 5,61
Lehrlinge im 2. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 € 7,23
Lehrlinge im 3. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 € 10,43
Lehrlinge im 4. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 € 12,10
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
D) Zulagen für alle Berufsgruppen
Für Arbeiten auf Gerüsten ab einer Arbeitshöhe von 4 m gebührt eine Zulage von 7,5 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Staubzulage bei außerordentlicher Verschmutzung: Arbeitnehmer, die einer außerordentlichen Staubentwicklung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf eine Zulage von 8 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Artikel III – Praktikanten
a) Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten ,erhalten eine Entlohnung in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 1. Lehrjahr.
b) Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten eine Entlohnung in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 2. Lehrjahr
Artikel IV – Änderung im Rahmenkollektivvertrag
Im § 3 Ziffer 5 entfallen die letzten zwei Sätze.
Im § 9 werden folgende Sätze nach dem ersten Einleitungssatz ergänzt:
Die diesem Kollektivvertrag unterworfenen Betriebe werden als in Saisonbranchen tätig qualifiziert.
Die seit 1.5.2019 geltenden Kündigungsfristen bleiben im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen über den 1.1.2021 hinaus in Geltung.
Im § 11 Ziffer 4 beträgt der Wert der Lenkzeitvergütung ab 1. Mai 2020 € 11,54 pro Stunde.
Im § 12 Abschnitt I Ziffer 4 lautet der zweite Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden ab 1. Mai 2020 € 5,76 pro Arbeitstag.
Im § 12 Abschnitt I Ziffer 4a lautet die lit a) und b) wie folgt:
a) DasTaggeldbeträgtbeieinerArbeitszeitvonmehrals 3 Stunden ab 1. Mai 2020 € 10,96 pro Arbeitstag.
b) DasTaggeldbeträgtbeieinerArbeitszeitvonmehrals 8 Stunden ab 1. Mai 2020 € 17,54 pro Arbeitstag.
Artikel V – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer
Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1. Mai 2020. Die Lohnsätze gelten bis 30. April 2021.
Wien, am 18. März 2020
Für die
Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe
Ing. Irene Wedl-Kogler
Bundesinnungsmeisterin
Mag. Franz Stefan Huemer
Geschäftsführer
KommR Wolfgang Ecker
Bundesinnungsmeister
der Berufsgruppe
der Steinmetze
Für den
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau - Holz
Abg. z. NR Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender
Mag. Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer