Lohnordnung Steinarbeiter, Steinmetze, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2020

Gültigkeit:
1.5.2020 - 30.4.2021
Gilt für:
Österreichweit

Beilage zum Kollektivvertrag für das

Steinarbeitergewerbe
        (Steinmetze)

        Lohnordnung

             Gülig ab
          1. Mai 2020


        Kollektivvertrag
        für Steinarbeiter


abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.

Artikel I – Geltungsbereich

Der Kollektivvertrag erstreckt sich:

1. Räumlich: Auf das Gebiet der Republik Österreich.

2. Fachlich: Auf alle in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe erfassten Mitglieder, die dem Berufszweig der Steinmetze mit Ausnahme der Berufsgruppe der Terrazzomacher angehören.

3. Persönlich: Auf alle Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die nicht angestelltenversicherungspflichtig sind und nicht auf Lehrlinge kaufmännischer und technischer Angestelltenberufe.

Artikel II – Lohnerhöhung

1) Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.

2) Lohntafel (Lohnordnung und Lohnsätze) gemäß § 6 Rahmenkollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe.

A) Alle Berufsgruppen außer Kunststeinerzeuger

a) Lohntafel

Burgenland

Lohntabelle für Burgenland
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter14,88
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,74
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
Steinmetze bis zu zweijähriger Praxis nach der Auslehre14,31 
Steinmetze im dritten und vierten Jahr der Praxis nach der Auslehre14,39
Steinmetze mit über vierjähriger Praxis nach der Auslehre14,41
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,98
5. Angelernte13,48
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,14
7. Steinbildhauer
a1) Steinbildhauer, Aufträger17,16
a2) Modelleure17,02
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer15,04

Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Wien

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter15,04
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,74
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer14,41
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,98
5. Angelernte13,48
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,14
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer, Aufträger, Modelleure17,16
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer15,04

Oberösterreich

 Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter15,04
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,74
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer 14,41
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,98
5. Angelernte13,48
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter für Steintransporte, Versetzhelfer am Bau und am Friedhof in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit, Steinsäger bei Vollgatter-, Trenn- und Seilsäge ohne Maschinenbetreuung12,37
alle anderen Hilfsarbeiter12,14
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure17,16
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer15,04

Salzburg

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 15,04
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,74
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer 14,41
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,98
5. Angelernte
Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter, Maschinenwärter, Bossierer, Mineure, Kranführer, Verlader (ungelernte Metallhandwerker)13,48
Säger an der Wand, Fräser, Schleifer13,48
Ritzer an der Wand13,80
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Arbeitnehmer, die Reinigungs- und Küchenarbeiten durchführen12,12
Hilfsarbeiter12,14
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer17,16
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer15,04

Vorarlberg

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter15,04
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik14,74
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer14,32
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 13,98
5. Angelernte13,48
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Helfer12,21
Hilfsarbeiter12,14
7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure17,16
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer15,04

b) Die Spannengarantieklausel wird bis 30. April 2021 ausgesetzt und tritt mit der Kollektivvertragslohnerhöhung zum 1. Mai 2021 wieder in Kraft.
Die Differenz zwischen dem bis 30. April 2020 bezahlten und ab 1. Mai 2020 zu zahlenden Lohn muss – unabhängig von der Erhöhung des kollektivvertraglichen Lohns – mindestens den in der Spalte a) genannten Euro-Betrag betragen.

a) Euro ab 1. Mai 2020
1) Spezialfacharbeiter0,41
2) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik0,41
3) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer0,40
4) Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird0,39
5) Angelernte0,38
6) Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal0,34
7) Steinbildhauer
a), a1), a2)0,48
b)0,41

Die Spannengarantieklausel lautet:
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.

c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die in den einzelnen Lohngruppen bisher erfassten Lohngruppenmerkmale.

1. Spezialfacharbeiter
z. B.
Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hilfspoliere
Sprengmeister
Arbeiter mit Sprengbefugnis

2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik

3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
Steingraveure
Schriftenhauer und Graveure
Facharbeiter
Steinmetze
Kraftfahrzeugfahrer, gelernte Metallhandwerker
Gelernte Gehilfen
Professionisten mit abgeschlossener Lehre
Steinmetzmonteure
Handwerker

Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe "4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird".

4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 3.  jedoch  ohne Lehrabschlussprüfung

5. Angelernte
Schleifer und Einschläger
Eisenbieger,
Mineure (Schießer), Ritzer, Bossierer, Säger, Fräser Kraftfahrzeugfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker Staplerfahrer mit Prüfung, Kranführer
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Angelernte Hilfsarbeiter (Steinmetzhelfer)
Qualifizierte Hilfsarbeiter (Kranführer usw.)
Angelernte Arbeiter, wie Asphaltierer, Rohrleger, Gerüster, Eisenbiegerhelfer, Schmiedehelfer, Maschinisten,
Eisenbetonarbeiter, Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter, Maschinenwärter, Bossierer,
Verlader (ungelernte Metallhandwerker)
Kreissäger, Bediener von Schotterquetschen und -brechern, Gatteristen, Arbeiter an Schurmaschinen
Handschleifer, Maschinsteinschleifer, Kraftfahrer, Kranführer, Maschinisten ohne handwerkliche Lehre, Hilfshandwerker ohne handwerkliche Lehre, z. B. Schmiede für Steinmetzwerkzeuge
Steindreher und Steinsäger, Kunststeinschläger,
Schablonieren und Bläserei, selbständige Steinversetzer am Friedhof und am Bau
Versetzhelfer am Friedhof und am Bau nach zweijähriger Tätigkeit

6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter 
Helfer

7. Steinbildhauer
a) Steinbildhauer;  Aufträger; Modelleure
b) Gipsbildhauer,  Former, Gießer

B) Kunststeinerzeuger

a) Lohntafel

Burgenland

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter13,38
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter13,36
Alle Professionisten der Nebenberufe12,98
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind12,76
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter13,35
Alle Professionisten der Nebenberufe12,96
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind12,75
4. Angelernte
Former (Einschläger), Betonsteinschleifer12,93
Eisenbieger, Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind12,34
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,29

Kärnten

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter14,47
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter14,41
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit14,01
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief14,41
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter14,40
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit14,00
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief14,40
4. Angelernte 
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit13,48
Kraftfahrzeuglenker ohne Mechanikerlehrbrief, Qualifizierte Hilfsarbeiter (Eisenbieger, Wärter von Maschinen mit mechanischem Antrieb), Betonsteinarbeiter13,15
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,35

Niederösterreich

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
14,01
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird14,00
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,99
4. Angelernte13,36
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,33

Oberösterreich

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 14,44
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr 14,41
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr14,35
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker14,35
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr14,40
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr14,34
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker14,34
4. Angelernte 
4. Kraftfahrer als nicht gelernte Metallhandwerker13,04
1. Angelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr14,37
2. Angelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr14,29
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
5. Hilfsarbeiter mit einjähriger Verwendung im Gewerbe12,82
6. Hilfsarbeiter12,33

Salzburg

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter13,88
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr13,87
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr13,54
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker13,87
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr13,86
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr13,53
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker13,86
4. Angelernte  
3. Angelernte Facharbeiter13,24
7. Kraftfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker13,02
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
4. Hilfsarbeiter mit zweijähriger Verwendung im Gewerbe12,50
5. Hilfsarbeiter12,27

Steiermark

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
Hochqualifizierte Facharbeiter14,35
Vorarbeiter am Mischwerk13,58
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Qualifizierte Facharbeiter13,57
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)13,37
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Qualifizierte Facharbeiter13,56
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)13,36
4. Angelernte 12,64
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Hilfsarbeiter, die schwere Arbeit verrichten 12,31
Alle anderen Hilfsarbeiter 12,15

Tirol

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Vorarbeiter13,55
Spezialfacharbeiter
12,82
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 
Professionisten und Maschinisten erster Klasse12,81
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)12,30
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Professionisten und Maschinisten erster Klasse12,80
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)12,29
4. Angelernte
Angelernte Arbeiter, Kraftfahrer (nicht gelernte Metallhandwerker)11,83
Maschinisten zweiter Klasse12,28
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Hilfsarbeiter nach einjähriger Verwendungszeit 10,83
Hilfsarbeiter unter einem Verwendungsjahr10,48

Vorarlberg

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
15,22
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird13,91
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 13,90
4. Angelernte13,44
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 
Helfer13,09
Hilfsarbeiter 12,04

Wien

Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in Euro
1. Spezialfacharbeiter 
z. B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 
14,80
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 14,77
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 14,76
4. Angelernte 
Former (Einschläger), Betonschleifer14,07
Eisenbieger, Angelernte Hilfsarbeiter13,30
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind13,43
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal12,69

b) Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.

c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale 
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die indeneinzelnenLohngruppenbishererfassten Lohngruppenmerkmale. 

1. Spezialfacharbeiter
z. B.
ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hochqualifizierte Facharbeiter
Spezialfacharbeiter

2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
Facharbeiter

Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe "3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird".

3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 2. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung

4. Angelernte
Former
Einschläger
Betonsteinschleifer
Eisenbieger
Betonsteinarbeiter
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Wärter von Maschinen
Einschaler
Hilfsmauerer
Angelernte Facharbeiter
Qualifizierte Hilfsarbeiter

5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal

C) Lehrlingsentschädigungen für alle Berufsgruppen

Lehrlinge im 1. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 €   5,61
Lehrlinge im 2. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 €   7,23
Lehrlinge im 3. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 € 10,43
Lehrlinge im 4. Lehrjahr ..... Stundenohn ab 1. Mai 2020 € 12,10

Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.

D) Zulagen für alle Berufsgruppen

Für Arbeiten auf Gerüsten ab einer Arbeitshöhe von 4 m gebührt eine Zulage von 7,5 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Staubzulage bei außerordentlicher Verschmutzung: Arbeitnehmer, die einer außerordentlichen Staubentwicklung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf eine Zulage von 8 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.

Artikel III – Praktikanten

a) Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten ,erhalten eine Entlohnung in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 1. Lehrjahr.

b) Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten eine Entlohnung in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 2. Lehrjahr

Artikel IV – Änderung im Rahmenkollektivvertrag

Im § 3 Ziffer 5 entfallen die letzten zwei Sätze. 

Im § 9 werden folgende Sätze nach dem ersten Einleitungssatz ergänzt:

Die diesem Kollektivvertrag unterworfenen Betriebe werden als in Saisonbranchen tätig qualifiziert.
Die seit 1.5.2019 geltenden Kündigungsfristen bleiben im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen über den 1.1.2021 hinaus in Geltung.

Im § 11 Ziffer 4 beträgt der Wert der Lenkzeitvergütung ab 1. Mai 2020 € 11,54 pro Stunde.

Im § 12 Abschnitt I Ziffer 4 lautet der zweite Satz wie folgt:

Das Taggeld beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 3 Stunden ab 1. Mai 2020 € 5,76 pro Arbeitstag.

Im § 12 Abschnitt I Ziffer 4a lautet die lit a) und b) wie folgt:

a) DasTaggeldbeträgtbeieinerArbeitszeitvonmehrals 3 Stunden ab 1. Mai 2020 € 10,96 pro Arbeitstag.

b) DasTaggeldbeträgtbeieinerArbeitszeitvonmehrals 8 Stunden ab 1. Mai 2020 € 17,54 pro Arbeitstag.

Artikel V – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1. Mai 2020. Die Lohnsätze gelten bis 30. April 2021.


Wien, am 18. März 2020

Für die
Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe

Ing. Irene Wedl-Kogler

Bundesinnungsmeisterin

Mag. Franz Stefan Huemer 

Geschäftsführer


KommR Wolfgang Ecker

Bundesinnungsmeister
der Berufsgruppe
der Steinmetze


Für den
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau - Holz

Abg. z. NR Josef Muchitsch

Bundesvorsitzender

Mag. Herbert Aufner

Bundesgeschäftsführer