Lohnordnung Rauchfangkehrer Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2022
- Gilt für:
- Burgenland
Kollektivvertrag
Ergänzung zum Bundeskollektivvertrag vom 1. Jänner 1988 — Anhang II.
I. Geltungsbereich
a) räumlich: Für den Bereich des Bundeslandes Burgenland
b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland
c) persönlich: Für alle bei Mitgliedsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes
II. Löhne
I. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin (Gesellen) | |
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A) Qualifizierte Gesellen | |
a) Gesellen mit Meisterprüfung | 1.989,78 |
b) Gesellen, die berechtigt sind, alle im Rauchfangkehrergewerbe anfallenden Überprüfungs- und Wartungsarbeiten selbstständig auszuführen (messtechnische Überprüfungen an Feuerungsanlagen und Wartungsarbeiten), so ferne der Geselle für diese Arbeiten laut Dienstzettel aufgenommen wurde | 1.989,78 |
B) Gesellen, die nicht unter A) a) fallen | |
a) ohne Gliederung nach Gesellenjahren einheitlich | 1.863,61 |
II. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin ohne abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin | |
a) ohne Gliederung nach Jahren der Berufstätigkeit im Rauchfangkehrergewerbe einheitlich | 1.635,50 |
III. Lehrlinge | |
1. Lehrjahr, monatlich 30 % des Gesellen - Lohngruppe B) a) | 559,08 |
2. Lehrjahr, monatlich 45 % des Gesellen - Lohngruppe B) a) | 838,63 |
3. Lehrjahr, monatlich 60 % des Gesellen - Lohngruppe B) a) | 1.118,17 |
IV. Zulagen und Zuschläge, Pauschalien | |
Qualifizierte Überstundenzuschläge | — |
Geschäftsführerzulage | 25 % vom höchsten Gesellenlohn |
Schmutzzulage pro Monat für alle Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen, mit Ausnahme der Lehrlinge | 144,74 Euro |
Dampfkesselzulage an Wochentagen pro Arbeitsstunde für alle Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen, mit Ausnahme der Lehrlinge | 4,54 Euro |
Nachtzulage - für Arbeiten in der Zeit von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr gebührt ein Zuschlag von | 100 % |
Mehrleistungszulage | — |
Fahrradpauschale | — |
Bekleidungspauschale | — |
V. Nachtarbeitszeit | |
Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 20.00 Uhr - 5.00 Uhr |
III. Wirksamkeitsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2022 in Kraft.
Derzeit bestehende, für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen günstigere Löhne und Arbeitsbedingungen, werden durch das Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages nicht berührt.
Damit tritt der Kollektivvertrag vom 1.4.2021 außer Wirksamkeit.
Eisenstadt, 7. Oktober 2021
Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland
Herbert Baumrock
Landesinnungsmeister
Ing. Karl Tinhof
Fachgruppengeschäftsführer
F.d.
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
NRAbg. Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender
Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer