Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2024

Gültigkeit:
1.5.2024 - 30.4.2025
Gilt für:
Österreichweit

Anlage A

Lohnrechtlicher Teil
Neuregelung der Kollektivvertragslöhne ab 1. Mai 2024 


1) Für die Betriebe der Papier-, Zellstoff- und Maschinenkartonfabriken sowie für die diesen angeschlossenen Holzschleifereien gelten ab 1. Mai 2024 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter3.241,54 Euro
Lohngruppe 12.967,70 Euro
Lohngruppe 22.772,50 Euro
Lohngruppe 32.720,24 Euro
Lohngruppe 42.599,48 Euro
Lohngruppe 52.500,14 Euro
Lohngruppe 62.184,35 Euro

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab 1. Mai 2024 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr40 %
2. Lehrjahr50 %
3. Lehrjahr55 %
4. Lehrjahr75,5 %
 des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

2) Für Automatenpappenfabriken, Handelsholzschleifereien und Handpappenfabriken gelten ab 1. Mai 2024 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:

LohngruppeMonatslohn
Spezialarbeiter2.696,97 Euro
Lohngruppe 12.468,53 Euro
Lohngruppe 22.304,90 Euro
Lohngruppe 32.260,98 Euro
Lohngruppe 42.131,19 Euro
Lohngruppe 52.044,06 Euro

Lehrlingseinkommen: 

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab dem 1. Mai 2024 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr45,1 %
2. Lehrjahr57,2 %
3. Lehrjahr64,2 %
4. Lehrjahr74,9 %
 des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1

3) Die Nachtarbeitszulage lt. Punkt 44 beträgt ab dem 1.Mai 2024 € 29,16, die Nachmittagsschichtzulage lt. Punkt 45 beträgt ab dem 1.Mai 2024 € 12,09 pro voll geleisteter Schicht. 

Anrechnungsklausel: Innerbetriebliche Zulagen werden, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt werden, mit Wirksamkeit vom 1.5.2024 um 7,0 %, alle sonstigen Zulagen um 6,6 % erhöht.