Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023
- Gültigkeit:
- 1.5.2023 - 30.4.2024
- Gilt für:
- Vorarlberg
Zusatzkollektivvertrag
1.5.2023
(Lohnvertrag)
abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) – 6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg
b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)
c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 1.5.2023 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 1.5.2022 außer Kraft.
Dieser Vertrag wurde für eine 12-monatige Laufzeit zugesagt. Somit tritt dieser Vertrag am 1.5.2024 außer Kraft.
III. Lohnsätze
Kategorie | Stundenlohn 1/167 in Euro | Monatslohn in Euro | |
---|---|---|---|
1 | Backstubenleiter:in Erstgeselle:in mit verantwortlicher Tätigkeit | 13,37 | 2.231,96 |
2 | a) Konditor:in mit mehr als 3 Gesellenjahren | 12,71 | 2.121,97 |
b) Konditor:in im 2. und 3. Gesellenjahr | 11,60 | 1.936,38 | |
c) Konditor:in im 1. Gesellenjahr | 10,81 | 1.805,10 | |
d) Konditor:in während der Dauer der Behaltepflicht | 9,64 | 1.609,99 | |
e) Arbeitnehmer:innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung | 10,02 | 1.673,97 | |
3 | Kraftfahrer:innen | 10,94 | 1.826,98 |
4 | Sonstige Arbeitnehmer:innen | ||
a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb | 10,78 | 1.800,00 | |
b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb | 9,70 | 1.620,01 | |
5 | Ladner:innen und Servierer:innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis | 10,78 | 1.800,00 |
6 | Lehrlingseinkommen/Monat | ||
1. Lehrjahr monatlich | 573,98 | ||
2. Lehrjahr monatlich | 727,98 | ||
3. Lehrjahr monatlich | 897,00 | ||
7 | 1 ½-jährige Ausbildung als Konditor:in bei Anrechnung einer dreijährigen Bäckerlehre | 755,00 |
IV. Teuerungsprämie
Allen Arbeitnehmer:innen, die sich im Zeitraum vom 1.5. bis zum 31.12.2023 in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, gebührt eine nach § 124b Z 408 EstG abgabenfreie Teuerungsprämie in der Höhe von Euro 300,00, als Abgeltung für die mit der Teuerung verbundene zusätzliche Belastung. Lehrlingen gebührt eine solche in der Höhe von Euro 150,00. Bei Neueintritt bzw. Austritt, Teilzeitbeschäftigung oder auch für entgeltfreie Zeiten (bspw. Karenz, Präsenz- bzw. Zivildienst oder fallweise Beschäftigte) während des vorgenannten Zeitraumes, kann die Teuerungsprämie entsprechend aliquotiert werden. Bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes bzw. einem Wechsel von einem Lehr- in ein Dienstverhältnis ist eine Mischberechnung vorzunehmen.
Die Auszahlung der Prämie kann auch in Teilen erfolgen, jedenfalls ist sie vollständig bis spätestens 31.12.2023 auszubezahlen. Allenfalls bereits bezahlte Teuerungsprämien für das Kalenderjahr 2023 können jedenfalls in Anrechnung gebracht werden. Endet das Arbeitsverhältnis aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes oder einer gerechtfertigten Entlassung gebührt dem/der Arbeitnehmer:in keine Teuerungsprämie, allenfalls bereits ausbezahlte (Teil-)Beträge dürfen im Rahmen der Endabrechnung gegenverrechnet werden.
V. Begünstigungsklausel
Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer:innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer:innen empfohlen.
Feldkirch, 4.5.2023
WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE –
DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG
Mst. Wolfgang Fitz
Innungsmeister
Mst.in Irmgard Marte
Innungsmeisterin/Berufsgruppenobfrau
Grabher Jennifer, MSc.
Geschäftsführerin
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundessekretär
Mara Mikovits
Sekretärin