Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2020

Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag 
            1.10.2020
        (Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 
6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 1.10.2020 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 1.3.2019 außer Kraft. Dieser Vertrag wurde für eine 5-monatige Laufzeit zugesagt. Somit tritt dieser Vertrag am 1.3.2021 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Kategorie Stundenlohn 1/167
Euro
Monatslohn Euro
1Backstubenleiter/In
Erstgeselle/Erstgesellin mit verantwortlicher Tätigkeit
11,2571.880,00
2a) Konditor/In mit mehr als 3 Gesellenjahren10,9281.825,00
b) Konditor/In im 2. und 3. Gesellenjahr9,8801.650,00
 c) Konditor/In im 1. Gesellenjahr9,1621.530,00
d) Konditor/In während der Dauer der Behaltepflicht 8,9821.500,00
e) Arbeitnehmer/Innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung 8,9821.500,00
3Kraftfahrer/Innen9,2811.550,00
4Sonstige Arbeitnehmer/Innen
a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im 
Betrieb
8,982

1.500,00

b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb8,982

1.500,00

5Ladner/Innen und Servierer/Innen  im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis 8,982

1.500,00

6Lehrlingsentschädigung/MonatEuro
1. Lehrjahr monatlich495,00
2. Lehrjahr monatlich630,00
3. Lehrjahr monatlich786,00

7

1 ½-jährige Ausbildung als Konditor/In bei Anrechnung einer dreijährigen Bäckerlehre

647,00

IV. Begünstigungsklausel 

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer/Innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer/Innen empfohlen.


Feldkirch, 1.10.2020

WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE – DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG


Wolfgang Fitz
Innungsmeister


Mst.in Irmgard Marte
Innungsmeister-Stv./Berufsgruppenobfrau


Grabher Jennifer, MSc.
Geschäftsführer

GEWERKSCHAFT PRO-GE


RainerWimmer
Bundesvorsitzender


Peter Schleinbach
Bundessekretär


Gerhard Riess
Sekretär