Lohnordnung Konditoren Tirol, Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2020
- Gültigkeit:
- 1.11.2020 bis 31.10.2021
- Gilt für:
- Tirol
Lohnvertrag
Konditoren Tirol
1. Geltungsbereich
a) Räumlich: für das Bundesland Tirol
b) Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Tirol, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten und Erzeugung von Speiseeis angehören.
c) Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes
2. Geltungsbeginn
Die vereinbarten Lohnsätze treten mit 1. November 2020 für einen Zeitraum von 12 Monaten in Kraft. Gleichzeitig tritt der Lohnvertrag vom 30. Oktober 2019 mit Geltungsbeginn 1. November 2019 außer Kraft.
3. Lohnsätze in Euro
Die Berechnung des Monatslohnes erfolgt durch die Multiplikation des Stundenlohnes mit 167.
Kategorie | Stundenlohn | Monatslohn | ||
---|---|---|---|---|
1 ErstgehilfIn | ||||
ErstgehilfIn mit verantwortlicher Tätigkeit (BackstubenleiterIn, PartieführerIn in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) | 10,90 | 1.820,30 | ||
2 GesellInnen | ||||
a) GesellInnen mit speziellen Kenntnissen u. Fähigkeiten und ab dem 5. Gesellenjahr | 10,37 | 1.731,79 | ||
b) GesellInnen im 4. Gesellenjahr | 10,09 | 1.685,03 | ||
c) GesellInnen im 2. und 3. Gesellenjahr | 9,55 | 1.594,85 | ||
d) GesellInnen im 1. Gesellenjahr nach der Behaltepflicht | 9,13 | 1.524,71 | ||
e) GesellInnen während der Dauer der Behaltepflicht und GehilfeIn nach 3- jähriger Lehrzeit ohne LAP | 9,13 | 1.524,71 | ||
3 ProfessionistIn und KraftfahrerIn | 9,31 | 1.554,77 | ||
4 ArbeitnehmerInnen inkl. Reinigungskräfte | ||||
a) bis zu 12 Monaten | 9,13 | 1.524,71 | ||
b) ab 12 Monaten | 9,13 | 1.524,71 | ||
5 ServiererInnen und LadnerInnen | ||||
a) mit mehr als 2 Dienstjahren | 9,13 | 1.524,71 | ||
b) bis zum 2. Dienstjahr | 9,13 | 1.524,71 | ||
6 Lehrlinge | ||||
1. Lehrjahr | 428,- | |||
2. Lehrjahr | 600,- | |||
3. Lehrjahr | 750,- |
7. Ferialpraktikanten
Schülerinnen und Schüler von jenen mittleren und höheren Schulen, die aufgrund schulrechtlicher Vorschriften ein Betriebspraktikum ableisten müssen, gelten als FerialpraktikantInnen.
Alle FerialpraktikantInnen haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr. Praktika, die zwischen zwei Schuljahren geleistet werden, sind dem jeweils vorangegangenen Schuljahr zuzurechnen.
4. Begünstigungsklausel
Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die ArbeitnehmerInnen günstigeren Vereinbarungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.
Innsbruck, 30. Oktober 2020
LI DER LEBENSMITTELGWERBE TIROL
6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 7
Alfons Wachter
Innungsmeister
Mag. Simon Franzoi
Geschäftsführer
GEWERKSCHAFT PRO-GE
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundessekretär
Gerhard Riess
Sekretär