Lohnordnung Konditoren Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2024
- Gültigkeit:
- 1.7.2024 - 30.6.2025
- Gilt für:
- Steiermark
Lohnvertrag
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Körblergasse 111-113, 8010 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
Dieser Lohnvertrag gilt:
a) räumlich: für das Bundesland Steiermark
b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören
c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.
II. Geltungstermin
Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 05.6.2024 vereinbart und tritt mit 1.7.2024 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Somit tritt der alte Lohnvertrag mit Wirksamkeit vom 1.7.2023 außer Kraft.
III. Lohnsätze
Lohnkategorie | Stundenlöhne in Euro | Monatslöhne in Euro |
---|---|---|
1. BackstubenleiterInnen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) | 14,77 | 2.466,59 |
2. Konditorgesellin / Konditorgeselle | ||
a) nach dem 12. GeselIen/Innenjahr | 13,63 | 2.276,21 |
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr | 12,69 | 2.119,23 |
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr | 12,31 | 2.055,77 |
d) im 3. Gesellen/Innenjahr | 11,50 | 1.920,50 |
e) bis zum vollendeten 2. GeselIen/Innenjahr | 11,11 | 1.855,37 |
f) während der Dauer der Behaltepflicht | 10,95 | 1.828,65 |
3. ProfessionistInnen und KraftfahrerInnen | 12,64 | 2.110,88 |
4. Qualifizierte/r Arbeiterinnen und Arbeiter | 11,11 | 1.855,37 |
5. Arbeiter und Arbeiterinnen | 10,95 | 1.828,65 |
6. ServiererInnen und LadnerInnen | ||
a) mit 2-jähriger Praxis | 11,11 | 1.855,37 |
b) AnfängerInnen | 10,95 | 1.828,65 |
Lehrlingsentschädigungen: | monatlich brutto Euro ab 1.7.2024 |
1. Lehrjahr | 549 |
2. Lehrjahr | 683 |
3. Lehrjahr | 923 |
IV. Begünstigungsklausel
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.
Graz, am 5.6.2024
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK
Berufszweig Konditoren
8010 Graz, Körblergasse 111 – 113, Postfach 1038
Erich Handl
Innungsmeister des Berufszweiges Konditoren
Ing. Josef Moßhammer
Landesinnungsmeister
Mag. Manuel Höfferer
Geschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Reinhold Binder
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundesgeschäftsführer
Mara Mikovits
Sekretär