Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2025

Gültigkeit:
1.2.2025 - 31.1.2026
Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits. 

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge

II. Geltungsbeginn

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2025 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und endet somit mit 31. Jänner 2026. Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündi­gungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

Lohnkategorie   Stundenlohn in Euro Monatslohn in Euro
1 Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) 14,37 2.400,00
Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung
  a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren 14,27 2.383,00
  b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr 13,44 2.244,00
  c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr 11,98 2.000,00
  d) Gesellen im 1. Gesellenjahr 11,22 1.873,00
  e) Gesellen während der Behaltepflicht 10,72 1.791,00
3 Kraftfahrer/In 11,98 2.000,00
4Sonstige Arbeitnehmer/Innen    
  a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb

11,05

1.845,00

  b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb

10,78

1.800,00

5Ladner/Innen und Servierer/Innen    
  a) nach 3-jähriger Praxis 11,58 1.934,00
  b) nach einjähriger Praxis 11,14 1.861,00
  c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) 11,01 1.838,00
  d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 10,78 1.801,00
Lehrlingseinkommen/Monat    
  im 1. Lehrjahr 3,54 591,00
  im 2. Lehrjahr 4,50 751,00
  im 3. Lehrjahr 6,17 1.030,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.


Linz, 15. Jänner 2025


LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

MMst. Reinhard Honeder

Landesinnungsmeister

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer

Patrick Stockreiter

Branchensekretär