Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2020
- Gilt für:
- Oberösterreich
Lohnvertrag
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.
I. Geltungsbereich
a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich
b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)
c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge
II. Geltungsbeginn
Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2020 in Kraft.
Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.
III. Löhne
gültig ab 1. Februar 2020
Lohnkategorie | Stundenlohn in Euro | Monatslohn in Euro | ||
---|---|---|---|---|
1 | Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) | 11,47 | 1.915,00 | |
2 | Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung | |||
a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren | 11,45 | 1.912,00 | ||
b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr | 10,78 | 1.800,00 | ||
c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr | 9,58 | 1.600,00 | ||
d) Gesellen im 1. Gesellenjahr | 9,00 | 1.503,00 | ||
e) Gesellen während der Behaltepflicht | 8,08 | 1.350,00 | ||
3 | Kraftfahrer/In | 9,66 | 1.613,00 | |
4 | Sonstige Arbeitnehmer/Innen | |||
a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb | 8,68 | 1.450,00 | ||
b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb | 8,38 | 1.400,00 | ||
5 | Ladner/Innen und Servierer/Innen | |||
a) nach 3-jähriger Praxis | 9,28 | 1.550,00 | ||
b) nach einjähriger Praxis | 8,68 | 1.450,00 | ||
c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) | 8,50 | 1.420,00 | ||
d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb | 8,38 | 1.400,00 | ||
6 | Lehrlingsentschädigung/Monat | |||
im 1. Lehrjahr | 2,83 | 472,00 | ||
im 2. Lehrjahr | 3,60 | 602,00 | ||
im 3. Lehrjahr | 4,90 | 818,00 |
IV. Begünstigungsklausel
Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.
V. Mindestlohn
Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu € 1.500,-- Brutto-Monatslohn in Etappen bis inkl. 2021 umzusetzen.
Linz, 21. Jänner 2020
LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE
KommR Willibald Mandl
Landesinnungsmeister
Mag. Heinrich Mayr MBA
Innungsgeschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Peter Schleinbach
Bundessekretär
Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender
Gerhard Riess
Branchensekretär